Zum Honorararztmodell – Information des Steuerberaters der Kanzlei Zirlewagen in München und Freiburg

Vertragsgestaltung
Das sogenannte Honorararztmodell ist ein beliebtes Gestaltungsmodell. Es zeichnet sich dadurch aus, dass die Ärztin bzw. der Arzt gemäß Honorarvertrag für eine bestimmte Zeit zu einem bestimmten Stundensatz in einem Krankenhaus tätig ist. Bei solchen Vertragsgestaltungen ist jedoch stets der sozialversicherungsrechtliche Aspekt mit einzubeziehen. Unser Steuerberater und die Fachberater der Kanzlei Zirlewagen in München und Freiburg informieren zu den aktuell geltenden Regelungen.

Abhängige Beschäftigung

Ärztinnen und Ärzte, die gegen Honorarvertrag für ein Krankenhaus tätig werden, sind im Regelfall als abhängig Beschäftigte zu betrachten, wenn sie auch gemäß Vertrag Patienten auf selbstständiger Basis betreuen und behandeln. Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat in einer Entscheidung die abhängige Beschäftigung einer gegen Honorarvertrag tätigen Ärztin bestätigt. Im Streitfall wurde ein Honorararztvertrag über eine Onlinevermittlung abgeschlossen. Das LSG erkannte eine abhängige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung unter anderem deshalb, weil das fachliche Letztentscheidungsrecht laut Vertrag dem Chefarzt zustand (Urteil vom 16.12.2015, L 2 R 516/14).

Unternehmerrisiko

Aus diesem Grund hatte die Ärztin kein eigenes unternehmerisches Risiko getragen. Die Ärztin sei lediglich im Wege der „funktionsgerecht dienenden Teilhabe“ in den Arbeitsprozess des Krankenhauses eingegliedert gewesen.

Fazit
Das Urteil setzt einmal mehr das Honorararztmodell auf den sozialversicherungsrechtlichen Prüfstand. Bei der Vertragsgestaltung ist stets darauf zu achten, ob Merkmale einer abhängigen Beschäftigung begründet werden können. Ggf. sind Ärztinnen und Ärzte beim Sozialversicherungsträger anzumelden.

Die Kanzlei Zirlewagen berät zuverlässig in allen steuerlichen Angelegenheiten sowie zu Fragen der Unternehmensberatung, der Vermögensplanung und der Wirtschaftsprüfung. Wenden Sie sich für einen persönlichen Termin an unseren Steuerberater und an unsere Fachberater in München und Freiburg.

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