Zum neuen Kraftfahrzeugsteuergesetz – die Kanzlei Zirlewagen aus München und Freiburg informiert

Eine neue Methode zur Ermittlung des tatsächlichen CO2-Ausstosses ist der Anstoss für den Entwurf zu einem neuen Kraftfahrzeugsteuergesetz. Unser Steuerberater und die Fachberater der Kanzlei Zirlewagen in München und Freiburg beraten Sie gerne persönlich zu diesem aktuellen Thema.

Unser Steuerberater in München und Freiburg informiert zum kommenden Kraftfahrzeugsteuergesetz

Der Hintergrund für die Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ist eine Testprozedur zur Ermittlung von Abgasemissionen leichter Kraftfahrzeuge (sogenannte WLTP-Methode), entwickelt von der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE). Diese neue Methode wurde mit dem Ziel entwickelt, in Zukunft realitätsnähere CO2-Emissionswerte ermitteln zu können.
Seit 2009 wird die Kraftfahrzeugsteuer neben dem Hubraum nach dem von den Zulassungsbehörden festgestellten CO2-Werten gemäß dem sogenannten NEFZ-Verfahren bestimmt.

Gerne informieren wir Sie umfassend und zuverlässig bei einer persönlichen Beratung. Unser Steuerberater und unsere Fachberater in unseren Kanzleien in München und Heitersheim bei Freiburg stehen Ihnen nach einer persönlichen Terminvereinbarung zur Verfügung.

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