Die Kanzlei Zirlewagen aus München und Freiburg informiert zur Beitragsrückerstattung von Krankenkosten bei Privatpatienten

In der Regel erhalten privat Versicherte von ihrer Versicherung eine Beitragsrückerstattung, falls sie über einen längeren Zeitraum, normalerweise über ein Kalenderjahr, keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Falls die Höhe der zu erwartenden (und an das Finanzamt gemeldeten) Beitragsrückerstattung nur geringfügig die verauslagten Arzt- und Arzneimittelaufwendungen übersteigt, ist es nicht immer vorteilhaft, die Kosten selbst zu übernehmen. Denn selbst bezahlte Krankheitskosten können einerseits vom Versicherten nicht als Sonderausgabe oder als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, andererseits reduziert sich die Höhe des Sonderausgabenabzugs um die rückerstatteten Krankenkassenbeiträge. Unser Steuerberater und unsere Fachberater in München und Freiburg informieren Sie gerne persönlich zu diesem für privat Versicherte aktuellen Thema.

Minderung des Sonderausgabenabzugs bei der Beitragsrückerstattung an Privatpatienten – unser Steuerberater in München und Freiburg informiert

Im konkreten Fall machte ein Steuerpflichtiger seine Beiträge zur privaten Krankenversicherung in voller Höhe geltend. Das Finanzamt prüfte die Beitragsrückerstattung und kürzte den Sonderausgabenabzug. Im Streitfall gab das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg dem Finanzamt Recht. Die Sichtweise des Steuerpflichtigen, er hätte zur Erlangung der Beitragsrückerstattung die Krankheitskosten selbst getragen, teilte das Gericht nicht (Urteil vom 19.4.2017, 11 K 11327/16).
Daraus lässt sich schließen, dass sich eine Selbstzahlung im Regelfall nicht lohnt, wenn die zu erwartenden Beitragsrückerstattungen aus der privaten Krankenversicherung nicht wesentlich höher sind als die vom Versicherten im Gegenzug selbst zu tragenden Aufwendungen. Denn die Beitragsrückerstattung mindert den Sonderausgabenabzug ohne mögliche Gegenrechnung der Aufwendungen. Gegen dieses Urteil ist die Revision zugelassen.

Zu diesem Thema und zu allen steuerrechtlichen Fragen informieren wir Sie gerne persönlich. Unser Steuerberater und unsere Fachberater und unser Steuerberater in München und Heitersheim bei Freiburg beraten Sie nach einer Terminvereinbarung kompetent und zuverlässig.

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