Der Steuerberater der Kanzlei Zirlewagen in München und Freiburg berät zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Was verbirgt sich hinter dem sperrigen Begriff ‚Verbraucherstreitbeilegungsgesetz‘? Unser Steuerberater und die Fachberater der Kanzlei Zirlewagen in München und Freiburg informieren zu diesem neuen Gesetz.

Zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – unser Steuerberater in München und Freiburg informiert

Zum 1.4.2016 ist das so genannte Verbraucherstreitbeilegungsgesetz in Kraft getreten. Wichtigste Neuerung dabei ist, dass jeder Verbraucher bei Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen eine Verbraucherschlichtungsstelle anrufen kann. Solche Schlichtungsstellen sollen in naher Zukunft flächendeckend zur Verfügung stehen.

Allgemeine Schlichtungsstelle
Mit Inkrafttreten des Gesetzes wurde eine allgemeine Schlichtungsstelle eingerichtet. Diese als „Zentrum für Schlichtung e. V.“ bezeichnete Stelle hat ihren Sitz in Kehl. Die Schlichtungsstelle ist erreichbar unter www.verbraucher-schlichter.de. Betroffene Verbraucher können hier direkt einen Schlichtungsantrag online einreichen.

Branchenspezifische Schlichtungsstellen

Darüber hinaus können sich Verbraucher an spezielle branchenspezifische Schlichtungsstellen wenden. Solche gibt es aktuell u. a. für Banken, Energie, Handwerk, Kfz-Gewerbe, Onlinehandel, Personenbeförderung, Rechtsanwälte, Telekommunikation und Versicherungen. Die Kontaktdaten sind auf der Homepage des „Zentrums für Schlichtung“ veröffentlicht.

Für weitere Informationen und zu allen steuerrechtlichen Fragen stehen Ihnen unser Steuerberater und die Fachberater der Kanzlei Zirlewagen in München und Freiburg gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Steuerberatungs-Termin mit uns in München oder Freiburg.

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