Online-Ärztebewertungsportale – der Steuerberater der Kanzlei Zirlewagen aus München und Freiburg informiert

Internet-Bewertungsportale sind immer wieder Gegenstand von Diskussionen. Im folgenden Fall geht es um ein umstrittene Ärztebewertung in einem Online-Ärztebewertungsportal. Unser Steuerberater und die Fachberater der Kanzlei Zirlewagen in München und Freiburg informieren zu diesem aktuellen Thema.

Mit über 5,5 Mio. Feedbacks von Patienten und 275.000 eingetragenen Ärzten bezeichnet sich das Bewertungsportal „jameda.de“ als „Deutschlands größte Arztempfehlung“. Ein Arzt klagte gegen das Ärztebewertungsportal auf Entfernung seiner schlechten Bewertung. Ein anonymer Nutzer hatte geschrieben, er könne den Kläger nicht empfehlen. Als Gesamtnote war 4,8 genannt. Der Bewerter gab dem Arzt jeweils die Note „6“ für „Behandlung“, „Aufklärung“ und „Vertrauensverhältnis“. Der Arzt bestritt, den Bewertenden behandelt zu haben. Jameda entfernte die Bewertung nicht.

Urteil des Bundesgerichtshofs zu Online-Ärztebewertungsportalen – fragen Sie den Steuerberater der Kanzlei Zirlewagen in München und Freiburg

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil (vom 1.3.2016, VI ZR 34/15) entschieden, dass der Bewertungsportalbetreiber sehr wohl ihm obliegende Prüfungspflichten verletzt hat. Jameda hätte die Beanstandung des betroffenen Arztes an den Bewertenden weiter- leiten und ihn dazu anhalten müssen, ihr den angeblichen Behandlungskontakt möglichst genau zu beschreiben. Darüber hinaus hätte sie den Bewertenden auffordern müssen, ihr den tatsächlichen Behandlungskontakt durch Unterlagen, wie etwa Bonushefte, Rezepte oder sonstige Indizien zu belegen.

Fazit
Ärztinnen und Ärzte können sich gegen schlechte Bewertungen im Internet sehr wohl wehren und den/die Bewertungsportalbetreiber auf Unterlassung einer Verbreitung verklagen. Betreiber von Online- Bewertungsportalen tragen nach BGH-Ansicht im Vergleich zu anderen Portalen von vornherein ein gesteigertes Risiko von Persönlichkeitsrechtsverletzungen.

Kontaktieren Sie uns für einen persönlichen Termin mit unserem Steuerberater oder unseren Fachberatern in unseren Kanzleien in München und Freiburg.

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