Steuervergünstigungen für familiengeführte Hotelbetriebe – die Kanzlei Zirlewagen aus München und Freiburg informiert

Mit der Erbschaftsteuerreform 2016 wurde die Übertragung von betrieblichem Vermögen neu geregelt. Neu eingeführt wurde unter anderem ein sogenannter Vorab-Abschlag für familiengeführte Unternehmen. Familiengeführte Gastronomiebetriebe und Hotels können von diesen weiteren Steuervergünstigungen profitieren. Unser Steuerberater und die Fachberater der Kanzlei Zirlewagen in München und Freiburg beraten Sie gerne persönlich zu diesem Thema.

Steuervergünstigungen durch Vorab-Abschlag – die Kanzlei Zirlewagen in München und Freiburg berät

Der Vorab-Abschlag
Das neue Erbschaftsteuerrecht (§ 13 Abs. 9 Satz 2 Erbschaftsteuergesetz – ErbStG) sieht für begünstigtes Familienbetriebsvermögen vor dem Abzug des allgemeinen Verschonungsabschlags einen sogenannten „Vorab-Abschlag“ vor.

Voraussetzungen
Ein Gastronom- bzw. Hotelbetrieb gilt als „Familienbetrieb“, wenn im Gesellschaftsvertrag eine bestimmte Begrenzung der Entnahmen oder Ausschüttungen enthalten ist. Außerdem muss die Verfügung über die Beteiligung an dem Gastronomie- oder Hotelbetrieb auf Mitgesellschafter bzw. auf nahe Angehörige beschränkt sein und für den Fall des Ausscheidens aus der Gesellschaft eine Abfindung unter dem gemeinen Wert der Beteiligung vorgeschrieben sein.

Einzelunternehmer

Wichtig ist, dass dieser steuermindernde Vorab-Abschlag nur dann gewährt wird, wenn der Gaststätten- oder Hotelbetrieb in Form einer Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft geführt wird. Familien-Einzelunternehmen (Vater-Sohn-Betriebe) können nicht in den Genuss des Vorab-Abschlages kommen, da für diese Unternehmen keine Gesellschaftsverträge bestehen. Gastronomen und Hoteliers, die als Einzelunternehmer firmieren, können vor einer geplanten Übertragung ihr Unternehmen z. B. in eine Einmann-GmbH oder GmbH & Co. KG umwandeln.

Gerne beraten wir Sie kompetent und zuverlässig bei einer persönlichen Beratung. Unser Steuerberater und unsere Fachberater in unseren Kanzleien in München und Heitersheim bei Freiburg stehen Ihnen in unseren Kanzleien in München und Heitersheim bei Freiburg zur Verfügung. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin.

zurück zu: Gastronomie