Mindestlohn: Was muss ich tun?

Was muss ich tun, um den Mindestlohn korrekt zu dokumentieren? Das Fragen sich viele. Wir geben Ihnen Antworten, wie Sie dieses Thema in Ihrem Unternehmen umsetzen.

Seit dem 01. Januar 2015 gilt bundesweit ein verbindlicher und branchenunabhängiger Mindestlohn. Nachdem am 16. August 2014 mit dem Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) das Mindestlohngesetz (MiLoG) in Kraft getreten ist, gilt seit dem 1. Januar 2015 erstmals für ganz Deutschland eine vom Gesetzgeber festgelegte Lohnuntergrenze. Ziel des Gesetzgebers ist es, die Tarifautonomie aller Tarifvertragsparteien zu stärken und angemessene Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicher zu stellen. Das MiLoG regelt die Vorgaben für einen flächendeckenden Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro brutto je Zeitstunde.

Wir informieren Sie über die konkrete Ausgestaltung der Mindestlohnregelungen aus gesetzlicher Sicht und über mögliche Lösungen.

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