Reiserecht: Unfall bei Hoteltransfer – die Kanzlei Zirlewagen aus München und Freiburg informiert

Eine gebuchte Reise kann vielfältige Tücken bergen und unter Umständen langwierige Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen. Unser Steuerberater in München und Freiburg und die Fachberater der Kanzlei Zirlewagen informieren Sie gerne persönlich zum Thema Reiserecht.

Sachverhalt
Über einen Reiseveranstalter hatten Urlauber eine Pauschalreise gebucht; im Preis inbegriffen war auch der Transfer vom Flughafen zum Hotel. Der Hotelbus wurde auf der Fahrt ins Hotel durch ein entgegenkommendes Fahrzeug so schwer gerammt, dass die Reisenden zum Teil schwere Verletzungen erlitten. Strittig war nun, ob der Reiseveranstalter den betroffenen Kunden den Reisepreis erstatten muss.

Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Reiserecht – unser Steuerberater in München und Freiburg berät

Der Bundesgerichtshof in dem beschriebenen Fall entschieden, dass der Reiseveranstalter den Reisepreis erstatten muss, auch wenn der Veranstalter den Unfall nicht verschuldet hat. Die Verschuldensfrage ist, so der Bundesgerichtshof, für die Erstattung des Reisepreises unerheblich.
Pauschalreisen-Anbieter tragen immer eine sogenannte Preisgefahr. Diese Preisgefahr greift auch dann, wenn Umstände den Reiseerfolg vereiteln, für die weder der Reiseveranstalter noch der Reisende selbst verantwortlich gemacht werden kann (Urteil vom 6.12.2016, X ZR 117/15 und X ZR 118/15).

In unseren Kanzleien stehen Ihnen unser Steuerberater in München und Freiburg und unsere Fachberater gerne für weitere Informationen zu diesem Thema und zu allen Fragen des Steuerrechts und der Unternehmensberatung zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin bei unserem Steuerberater und seinem Team in München und Freiburg.

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