Erfolg schwarz auf weiß: der Jahresabschluss

Nach Abschluss des Geschäftsjahres erstellen wir Ihren Jahresabschluss und machen die finanzielle Lage sowie den Erfolg Ihres Unternehmens für Sie und Ihre Partner sichtbar. Wenn Sie es wünschen auch gerne mit einer Schulnote. Auf der Grundlage des professionell angefertigten Jahresabschlusses reduzieren wir einerseits Ihre Steuerlast, andererseits erhalten Sie maximale Transparenz im Umgang mit Banken.

Die Hauptkomponenten des Jahresabschlusses – die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Anhang – ermöglichen Ihnen, die Zukunft Ihres Unternehmens solide zu planen. Neben dem Abschluss der Buchhaltung erledigen wir auch das Prüfen, Bestätigen und Veröffentlichen von Dokumenten für die Rechnungslegung. Bei uns wird der Jahresabschluss individuell an die Rechtsform Ihres Unternehmens angepasst. Analog zum Jahresabschluss ermitteln wir für Freiberufler und kleine Gewerbetreibende den Gewinn in Form der Einnahmenüberschussrechnung.

Detailinformationen und Hinweise zum Ablauf der Anfertigung Ihres Jahresabschlusses erhalten Sie gerne auf Anfrage oder Sie kommen einfach zu einem persönlichen Gespräch vorbei.

E-Bilanz kommt – Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung.
Jahresabschlüsse des Geschäftsjahres müssen ab 2014 elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Alle bilanzierenden Unternehmen – unabhängig von Rechtsform und Größe – sind davon betroffen.

Welche Schritte sind konkret zu tun?

  • Elektronische Übermittlung der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Überleitungsrechnung auf Basis des XBRL-Standards* (§ 5b EStG)
  • Erstmals verpflichtend anzuwenden auf Jahresabschlüsse für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen. Die Nichtbeanstandungsregelung der Papiereinreichung im Erstjahr der
  • Anwendung erlaubt es, die Jahresabschlüsse 2012 noch wie bisher auf Papier an das Finanzamt zu übermitteln. Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2013 werden nur noch in elektronischer Form angenommen.
  • Androhung und ggf. Festsetzung von Zwangsgeld, falls nicht elektronisch eingereicht wird. Eine Einreichung auf Papier ist nicht mehr möglich.

Das Team unserer Steuerberatung in München und Heitersheim bei Freiburg freut sich auf Ihre Anfrage.

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