Nacherklärung von Kapitaleinkünften aus dem Ausland

Die Fälle Hoeneß und Schwarzer haben nach dem massiven Datenankauf der Bundesregierung das Thema Steuerhinterziehung massiv in das Blickfeld der Öffentlichkeit und der Medien gerufen. Die Zahl der Selbstanzeigen ist in den vergangenen Jahren und Monaten stark angestiegen. Die jetzige Bundesregierung will die Möglichkeit der Selbstanzeige weiter verschärfen.

Glauben auch Sie, Teile Ihres Auslandsvermögens nicht ordnungsgemäß ausgewiesen zu haben? Ist es Ihnen vielleicht entgangen, das Finanzamt über Kapitaleinkünfte aus einer Steueroase zu informieren? Dann empfehlen wir Ihnen, sich jetzt an uns zu wenden!

Gemeinsam bereiten wir detailliert Ihre steuerliche Nacherklärung vor und begleiten Sie ggf. zusammen mit unseren Rechtsanwälten auf dem Weg zur Selbstanzeige. Wenden Sie dadurch eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung ab. Je früher Sie handeln, desto besser. Wir unterstützen Sie professionell und vertrauensvoll bei der gesamten Prozedur, versprochen!

Unser Tipp:
Die Erben von nicht deklariertem Vermögen können strafrechtlich selbstverständlich nicht belangt werden. Trotzdem müssen sie die ausstehende Steuerschuld begleichen. Deshalb, im Sinne Ihrer Kinder, Freunde und Verwandten: Hinterlassen Sie ein „bestelltes Haus“ und keine Ruine!

Zurück zu: Steuerberatung