Gesetzentwurf zur Flexi-Rente – die Kanzlei Zirlewagen aus München und Freiburg informiert

Im Oktober 2016 hat der Bundestag das Flexirentengesetz beschlossen (vgl. Bundestag-Drucksache 18/9787, 18/10065, 18/10066). Ziel dieses Gesetzes ist unter anderem die Verbesserung der Kombination von Teilrente und Hinzuverdienst in der Zeit vor Erreichen der Regelaltersgrenze. Hierzu soll der Hinzuverdienst stufenlos bei der Rente berücksichtigt werden. Unser Steuerberater und die Fachberater der Kanzlei Zirlewagen in München und Freiburg beraten Sie gerne persönlich zu den steuerlichen Einzelheiten der Flexi-Rente.

Was wird mit der Flexi-Rente bezweckt? Die Kanzlei Zirlewagen in München und Freiburg informiert

Aufbesserung der Rentenansprüche
Bezieher von vorgezogenen Vollrenten wegen Alters sollen für die Zeit, in der sie weiter arbeiten, ihren Rentenanspruch erhöhen können. Das Gesetz sieht daher vor, dass Vollrentnerinnen und Vollrentner bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert bleiben. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze besteht künftig die Möglichkeit, auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten. Dadurch können weitere Entgeltpunkte und damit ein höherer Rentenanspruch erworben werden.

Beitragsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung
Das Gesetz will außerdem die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer attraktiver machen. So soll für Beschäftigte über der Regelaltersgrenze der gesonderte Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung für fünf Jahre entfallen.

Unser Steuerberater und unsere Fachberater in unseren Kanzleien in München und Heitersheim bei Freiburg stehen Ihnen für weitere Informationen gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin mit unserer Kanzlei.

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