Lohnsteuerabzugspflicht im Inbound-Fall – der Steuerberater der Kanzlei Zirlewagen in Heitersheim bei Freiburg und München informiert

Was bedeuten die Begriffe wirtschaftlicher Arbeitgeber und Inbound-Fall? Der Steuerberater und die Fachberater der Kanzlei Zirlewagen in Heitersheim bei Freiburg und in München informieren zur steuerrechtlichen Bedeutung dieser Begriffe.

Wirtschaftlicher Arbeitgeber
Im internationalen Steuerrecht bzw. im Rahmen der Arbeitnehmerentsendung ausländischer Unternehmen an inländische Tochtergesellschaften hat die Finanzverwaltung den Begriff des wirtschaftlichen Arbeitgebers geprägt. Als wirtschaftlicher Arbeitgeber wird diejenige natürliche oder juristische Person bezeichnet, „die die Vergütung für die ihr geleistete nichtselbständige Tätigkeit wirtschaftlich trägt“ (Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 14.9.2006, IV B 6 – S 1300-367/06). Wirtschaftlicher Arbeitgeber kann danach jede inländische Tochtergesellschaft eines ausländischen Unternehmens sein. Die ausländische Muttergesellschaft ist hingegen der zivilrechtliche Arbeitgeber.

Besteuerungsrecht
Nach Auffassung der Finanzverwaltung obliegt das Besteuerungsrecht in sogenannten Inbound-Fällen (inländische Tochtergesellschaft mit ausländischer Muttergesellschaft) dem deutschen Staat. Die inländische Tochtergesellschaft ist zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.

3-Monats-Frist
Die gezahlten Arbeitsentgelte einer Inland-Tochter sind grundsätzlich unabhängig von der Dauer des tatsächlichen Aufenthalts eines jeden entsandten Arbeitnehmers in Deutschland zu versteuern. Eine Ausnahme gilt jedoch bei einer Entsendung von nicht mehr als 3 Monaten. In solchen Fällen gilt die widerlegbare Vermutung, „dass das aufnehmende Unternehmen nicht als wirtschaftlicher Arbeitgeber anzusehen ist“ (vgl. BMF vom 14.09.2006, a. a. O., Rz. 74).

Die Kanzlei Zirlewagen in Heitersheim bei Freiburg und in München berät Sie kompetent und sorgfältig in allen Fragen des Steuerrechts. Vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Steuerberater oder unseren Fachberatern.

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