Automatischer Informationsaustausch ab Oktober 2017 – die Kanzlei Zirlewagen aus München und Freiburg informiert

Zum 30.09.2017 startet erstmals der seit Jahren beschlossene Informationsaustausch über Finanzkonten nach den sogenannten OECD-Standards. Nach deutschem Recht ist das sogenannte „Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen“ (Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz, FKAustG) Rechtsgrundlage. Mit Schreiben vom 22.6.2017 (IV B 6 – S 1315/13/10021:046) hat die Finanzverwaltung die finale Staatenaustauschliste veröffentlicht, mit denen der Informationsaustausch erstmals zum 30. September 2017 stattfindet. Die Liste enthält auch ehemalige Steueroasen wie Liechtenstein, Luxemburg, Cayman Islands oder die Kanalinseln Guernsey und Jersey. Unser Steuerberater und unsere Fachberater in München und Freiburg informieren Sie gerne persönlich zu den Regelungen des Automatischen Informationsaustausches.

Erste Meldungen zum 30.09.2017 – unser Steuerberater in München und Freiburg informiert zum Automatischen Informationsaustausch

Nicht alle Finanzkonten werden bereits am 30.9.2017 gemeldet. Der OECD-Standard differenziert bei den zu meldenden Konten zwischen sogenannten „New Accounts”, „High-Value Accounts”, „Low-Value Accounts” und „Entity Accounts”. Dabei liegt die Wertgrenze zwischen High-Value Accounts und Low-Value Accounts bei 1 Million US-Dollar. Das bedeutet, dass zum 30.9.2017 alle nach dem 30.9.2016 eröffneten Neukonten sowie Bestandskonten mit einem Wert von über 1 Million US-Dollar gemeldet werden. Die Meldung aller anderen Konten erfolgt ein Jahr später, also am 30.9.2018.
Zu den Meldepflichten gehören die persönlichen Daten der meldepflichtigen Person mit Name, Anschrift, Ansässigkeitsstaat, Steueridentifikationsnummer bzw. Geburtsdatum und Geburtsort, die Kontonummer sowie den Namen des meldenden Finanzinstituts, außerdem der Kontosaldo oder Kontowert.

Österreich und die Schweiz bilden eine Ausnahme. Dort verschieben sich die Meldestichtage um ein weiteres Jahr. In Österreich werden laut „Gemeinsamer Meldestandard Gesetz“ (GMSG) zum 30.9.2017 lediglich nach dem 30.9.2016 eröffnete Neukonten gemeldet. Für österreichische Bestandskonten (Konten vor dem 30.9.2016 eröffnet) gelten folgende Stichtage: Konten und Depots über 1 Million US-Dollar werden am 30.9.2018, alle übrigen Konten und Depots am 30.9.2019 gemeldet. Die gleichen Bedingungen gelten auch für die Schweiz.

Zu diesem Thema und zu allen steuerrechtlichen Fragen informieren wir Sie gerne persönlich. Unser Steuerberater und unsere Fachberater und unser Steuerberater in München und Heitersheim bei Freiburg beraten Sie nach einer Terminvereinbarung kompetent und zuverlässig.

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