Beitragsrückerstattung bei Privatpatienten

Eine Beitragsrückerstattung bei privat Versicherten wird durch die Versicherung in der Regel dann gewährt, wenn sie über einen längeren Zeitraum, im Regelfall über ein Kalenderjahr, keine Leistungen in Anspruch nehmen.
Liegt die zu erwartende (und an das Finanzamt gemeldete) Beitragsrückerstattung nur geringfügig über den verauslagten Arzt- und Arzneimittelaufwendungen, ist es nicht immer von Vorteil, die Kosten selbst zu tragen: Selbst getragene Krankheitskosten können vom Versicherten erstens nicht als Sonderausgabe
oder außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden,
zweitens reduziert sich die Höhe des Sonderausgabenabzugs um die rückerstatteten Krankenkassenbeiträge. Unser Steuerberater und unsere Fachberater von der Kanzlei Zirlewagen beraten Sie gerne zum Thema Beitragsrückerstattung bei Privatpatienten.

Beitragsrückerstattung oder Selbstzahlung?

Im konkreten Fall machte ein Steuerpflichtiger seine Beiträge zur privaten Krankenversicherung in voller Höhe geltend. Das Finanzamt kürzte daraufhin den Sonderausgabenabzug; der betroffene Privatpatient klagte. Das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg gab dem Finanzamt Recht und stimmte mit dem Einwand des Steuerpflichtigen, er hätte zur Erlangung der Beitragsrückerstattung die Krankheitskosten selbst getragen, nicht überein (Urteil vom 19.4.2017, 11 K 11327/16).
Daraus lässt sich schließen: Liegen die zu erwartenden Beitragsrückerstattungen aus der privaten Krankenversicherung nicht wesentlich über den vom Versicherten im Gegenzug selbst zu tragenden Aufwendungen, lohnt eine Selbstzahlung kaum.
Die Beitragsrückerstattung mindert nämlich den Sonderausgabenabzug ohne mögliche Gegenrechnung der Aufwendungen. Gegen dieses Urteil ist die Revision zugelassen.

Gerne beraten unser Steuerberater und unsere Fachberater in unseren Kanzleien in München und in Heitersheim bei Freiburg persönlich zu diesem Thema sowie zu allen steuerrechtlichen Fragen in einem individuellen Gespräch. Vereinbaren Sie einen Termin in unseren Kanzleien in München und Heitersheim bei Freiburg.

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