Bekämpfung von Steuerhinterziehung – Information des Steuerberaters der Kanzlei Zirlewagen in München und Freiburg
Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Unser Steuerberater und die Fachberater der Kanzlei Zirlewagen in München und Freiburg informieren zu neuen Regelungen des Bundesfinanzministeriums.
TIEA-Abkommen
Deutschland hat mit Drittstaaten (Staaten, die nicht zur Europäischen Union zählen) diverse bilaterale Steuerinformationsaustauschabkommen (so genannte Tax Information Exchange Agreements) abgeschlossen. Solche Abkommen bestehen u. a. mit Liechtenstein oder diversen Karibikinseln wie den Bahamas oder den Cayman Islands. Kein Abkommen besteht derzeit mit Panama.
Verdacht auf Steuerhinterziehung: BMF-Amtshilfepraxis bei Informationsaustauschabkommenen – der Steuerberater der Kanzlei Zirlewagen informiert
Anwendungsschreiben
Das Bundesfinanzministerium hat in einem neuen Anwendungsschreiben den wesentlichen Inhalt der TIEAs erörtert und dabei klargestellt, dass „ein spontaner oder automatischer Informationsaustausch“ in diesen Abkommen nicht vorgesehen ist (Schreiben vom 10.11.2015, IV B 6 – S 1301/11/10002). Auf Besteuerungsebene findet der Auskunftsaustausch vielmehr nur „auf Ersuchen“ statt. Übermittelt werden „steuerlich voraussichtlich erhebliche Informationen“, und zwar u. a. bezogen auf Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- oder Umsatzsteuer. Nicht verschwunden im Katalog der anwendbaren Steuern ist die Vermögensteuer, obwohl diese seit mehr als zehn Jahren nicht mehr erhoben werden darf.
Hilfe in Steuerstrafverfahren
Gemäß dem Anwendungsschreiben unterstützen die TIEAs auch die „justizielle Rechtshilfe in Steuerstrafsachen“. Danach können z. B. auch Durchsuchungen durchgeführt werden.
Länderliste
Eine aktuelle Liste über alle bestehenden „Tax Information Exchange Agreements – TIEA“ hat das Bundesfinanzministerium auf der Homepage www.bundesfinanzministerium.de unter der Rubrik „Staatenbezogene Informationen“ bereitgestellt.
Die Kanzlei Zirlewagen berät fachlich fundiert und sorgfältig in allen steuerlichen Angelegenheiten sowie zu Fragen der Unternehmensberatung, der Vermögensplanung und der Wirtschaftsprüfung. Wenden Sie sich für einen persönlichen Termin an unseren Steuerberater und an unsere Fachberater in München und Freiburg.
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