Bestechung im Gesundheitswesen – Die Kanzlei Zirlewagen aus München und Freiburg informiert

Änderungen des Strafgesetzbuches sehen vor, dass sich Ärztinnen und Ärzte seit Juni 2016 wegen Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen strafbar machen. Lassen sich Ärztinnen und Ärzte für eine bevorzugte Verordnung bestimmter Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel bestechen, drohen ihnen künftig bis zu drei Jahre Haft. Zu den aktuellen Regelungen beraten unser Steuerberater und die Fachberater der Kanzlei Zirlewagen in München und Freiburg gerne auch persönlich.

Strafrechtliche Konsequenzen bei Bestechung und besonders schweren Straftatbeständen – Information der Kanzlei Zirlewagen in München und Freiburg
In besonders schweren Fällen ist für Ärztinnen und Ärzte eine Höchststrafe von fünf Jahren vorgesehen. Gleiche Strafen drohen auch den Pharmavertretern, die Ärztinnen und Ärzten eine Gegenleistung für eine bevorzugte Verschreibung versprechen.
Das Gesetz sieht außerdem einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch zwischen jenen Stellen vor, die das Fehlverhalten im Gesundheitswesen verfolgen. Die Staatsanwaltschaften werden an diesen Gesprächen beteiligt. Die Änderung des Strafgesetzbuchs ist beeits am 4. Juni 2016 in Kraft getreten.

Unser Steuerberater und unsere Fachberatern in München und Freiburg beraten Sie kompetent und zuverlässig zu allen steuerlichen Angelegenheiten sowie zu Fragen der Unternehmensberatung, der Vermögensplanung und der Wirtschaftsprüfung. Vereinbaren Sie mit dem Steuerberater unserer Kanzleien in München und Freiburg einen persönlichen Termin.

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