Stärkung der Betriebsrenten – die Kanzlei Zirlewagen aus München und Freiburg informiert
Die Bundesregierung will die Rolle der Betriebsrenten stärken und insbesondere für kleinere Unternehmen Erleichterungen schaffen. Derzeit sieht das aktuell geltende „Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung“ im Wesentlichen die Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge mittels Direktversicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds und Unterstützungskassen vor. Das praktische Umsetzungsprozedere für jeden Durchführungsweg ist momentan sehr komplex, was vor allem kleinere Unternehmen oft ü̈berfordert.
Gemäß dem neuen Referentenentwurf sollen kleinere Unternehmen und Beschäftigte mit niedrigem Einkommen an die betriebliche Altersversorgung herangeführt werden.
Unser Steuerberater in München und Freiburg und die Fachberater der Kanzlei Zirlewagen informieren Sie hierzu gerne persönlich.
Wesentliche Neuerungen zu den Betriebsrenten – unser Steuerberater in München und Freiburg berät
Neue Form der Betriebsrente:
Im Betriebsrentengesetz soll Sozialpartnern die Möglichkeit eröffnet werden, reine Beitragszusagen auf tariflicher Grundlage einzuführen; dabei sollen Mindest-bzw. Garantieleistungen der durchführenden Einrichtungen hierfür wegfallen. Die Arbeitgeber sollen außerdem verpflichtet werden, die ersprten Sozialversicherungsbeiträge im Falle einer Entgeltumwandlung an die Beschäftigten weiterzugeben.
„Optingout“ bzw. „Optionsmodelle“:
Diese Begriffe beziehen sich auf eine automatische Entgeltumwandlung. Geplant ist, die Rechtsgrundlagen im Betriebsrentengesetz für solche Modelle zu schaffen, damit die Sozialpartner in Zukunft solche Modelle rechtssicher regeln können.
BAV-Förderbetrag:
Im Einkommensteuergesetz soll ein neues steuerliches Fördermodell spezifisch für Geringverdiener verankert werden.
Flexible Höchstbeträge:
Die steuer- und sozialversicherungsfreien Höchstbeträge sollen für Zahlungen an Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen von derzeit 4 % der Beitragsbemessungsgrenze West der Rentenversicherung (2017 = 4 % aus € 76.200,00 = € 3.048,00) zu einer einheitlichen prozentualen Grenze zusammengefasst und erhöht werden.
Bis auf wenige Ausnahmen soll das neue Gesetz bis auf wenige Ausnahmen ab dem 1.1.2018 inkrafttreten .
In unseren Kanzleien stehen Ihnen unser Steuerberater in München und Freiburg und unsere Fachberater gerne für weitere Informationen zu diesem Thema und zu allen Fragen des Steuerrechts und der Unternehmensberatung zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin bei unserem Steuerberater und seinem Team in München und Freiburg.
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