Betriebsrentenstärkungsgesetz – wir informieren
Die betriebliche Altersvorsorge ist ein wichtiges Thema in der Diskussion um Rentenversorgung und Altersarmut. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz soll, so will es die Bundesregierung, die Betriebsrente vor allem bei kleinen und mittelständischen Unternehmen besser aufstellen. Geringverdiener sollen beispielsweise bezuschusst werden, wenn sie sich für dieses Rentenmodell entscheiden. Dem Gesetz hat der Bundestag am 1. Juni 2017 zugestimmt; der Bundesrat hat das Gesetz am 7. Juli 2017 genehmigt. Unser Steuerberater und unsere Fachberater in München und Freiburg informieren Sie gerne persönlich zum Betriebsrentenstärkungsgesetz.
Details zum Betriebsentenstärkungsgesetz
Freiwillige Zusatzrenten wie auch Betriebsrenten sollen bis zu € 200,00 pro Monat nicht auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden.
Geringverdiener mit einem monatlichen Einkommen von bis zu € 2.200,00 sollen staatlich gefördert werden. Auf erhaltene Arbeitgeberzuschüsse von bis zu € 480,00 sollen sie jährlich einen staatlichen Zuschuss von bis zu € 144,00 erhalten. Nach dem neuen Gesetz soll der Zuschuss 15% des Sparbeitrags der Arbeitnehmer betragen. Voraussetzung für die staatliche Förderung ist, dass der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart.
Das neue Gesetz entlastet auch die Arbeitgeber. Diese müssen in Zukunft keine Garantien mehr über die Höhe der Betriebsrente abgeben, sondern nur noch über die gezahlten Beiträge.
Neu ist auch die Regelung, dass die Arbeitgeber zur Zahlung eines Betriebsrentenzuschusses verpflichtet werden können, wenn der Arbeitnehmer die Anwartschaften über eine Entgeltumwandlung anspart.
Zeitlich greifen die Änderungen wie folgt: Die staatlichen Zuschüsse von 15 % des Sparbeitrags gelten fur Neuverträge ab 2019. Für bereits bestehende Verträge ist vorgesehen, dass sie nach dem neuen Gesetz ab 2022 gefördert werden.
Gerne informieren wir Sie persönlich zum Thema Betriebsrentenstärkungsgesetz sowie zu allen steuerrechtlichen Fragen. Vereinbaren Sie einen Termin in unseren Kanzleien in Heitersheim bei Freiburg oder in München. Unser Steuerberater und unsere Fachberater beraten Sie fachkundig und sorgfältig.
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