Rechtmäßige Bettensteuer? Die Kanzlei Zirlewagen aus München und Freiburg informiert

Ob „Kulturförderabgabe“, „Übernachtungsabgabe“ oder „Beherbergungsabgabe“: Die verschiedenen Begriffe beziehen sich auf die seit Jahren durch diverse Städte und Gemeinden verlangte sogenannte „Bettensteuer“, die zuerst im Jahr 2009 von der Stadt Köln erhoben wurde. Zahlreiche Streitverfahren von Hoteliers und Gastronomen gegen diese Steuer waren in den letzten Jahren vor den jeweils zuständigen Verwaltungsgerichten ohne Erfolg. Unser Steuerberater und die Fachberater der Kanzlei Zirlewagen in München und Freiburg informieren zu diesem Thema.

Bettensteuer ist rechtmäßig – unser Steuerberater in München und Freiburg informiert zum Oberverwaltungsgerichts-Entscheid vom 6.10.2016, 5 C 4/16

Gegen die Stadt Dresden klagte ein Hotelier vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht. Die dortige „Beherbergungsteuersatzung“ (vom 7.5.2015 in der Fassung der Änderungssatzung vom 29.10.2015) erachteten die Verwaltungsrichter aber für rechtmäßig (Urteil vom 6.10.2016, 5 C4/16). Nur die Ausnahme von der Beherbergungssteuer für Kleinhoteliers mit weniger als fünf Betten hielten die Richter für rechtswidrig, da die Ausnahme gegen den Grundsatz der gleichmäßigen Besteuerung verstoßen würde.

Auch die Klage zweier Hotelbetreiber aus Bremen und Hamburg wurde abgewiesen. Sowohl das Bremische Gesetz über die Erhebung einer Tourismusabgabe als auch das Hamburgische Kultur- und Tourismustaxengesetz verfassungsgemäß ist (BFH Az. II R 32/14 und II R 33 /14) seien verfassungsgemäß, entschied der BFH in zwei Urteilen.

Seit Jahren erhebt auch die Stadt Freiburg eine Übernachtungssteuer. Klagen dagegen waren erfolglos; das Mannheimer Verwaltungsgericht (VWG) betrachtete die Erhebung für rechtmäßig (Urteil vom 1.6.2015, 2 S 2555/13) und ließ Kostenargumente des klagenden Hoteliers nicht gelten.
Hoteliers und Gastwirte müssen sich wirtschaftlich auf eine Ausweitung solcher Bettensteuern einrichten: Immer mehr Städte und Gemeinde dürfen in Zukunft solche Bettensteuern erheben.

Zu diesem Thema und zu allen steuerrechtlichen Fragen informieren wir Sie gerne persönlich. Unser Steuerberater und unsere Fachberater und unser Steuerberater in München und Heitersheim bei Freiburg beraten Sie nach einer Terminvereinbarung kompetent und zuverlässig.

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