Gewerbesteuer ist verfassungsgemäß – Information der Kanzlei Zirlewagen in Heitersheim bei Freiburg und in München

Nichtabziehbarkeit bei Einkommensteuer ist zulässig

Als Steuerberatungskanzlei ist unser Steuerberater und sein Fachberater-Team immer auf dem neuesten Stand bezüglich Veränderungen und Entscheidungen in Steuer- und Finanzfragen. Wenden Sie sich mit individuellen Fragen an unsere Kanzlei Zirlewagen in Heitersheim im Raum Freiburg und in München.

Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer war bis 2008 als Betriebsausgabe abzugsfähig. Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurde der Betriebsausgabenabzug gestrichen. Stattdessen wurde der Anrechnungsfaktor zur Steuerermäßigung von 1,8 auf 3,8 des Gewerbesteuermessbetrages erhöht.

Verstoß gegen das Nettoprinzip
Wegen der Nichtabzugsfähigkeit waren in der Vergangenheit verfassungsrechtliche Bedenken geäußert worden. Der Bundesfinanzhof hat diese jetzt jedoch zurückgewiesen. Das Abzugsverbot verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot oder die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes (BFH vom 10.9.2015, IV R 8/13).

Gesamtpaket Steuerentlastung
Der BFH begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass die Unternehmensteuerreform 2008 auch Steuerentlastungen mit sich brachte und die Erhöhung der Gewerbesteuerbelastung im Gesamtzusammenhang mit den steuerlichen Entlastungen zu sehen ist. Außerdem würde bei Personenunternehmen die Gewerbesteuer teilweise auf die Einkommensteuer der Anteilseigner angerechnet.

Zu diesen Themen und zu allen Fragen des Steuerrechts beraten wir Sie gerne persönlich. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Steuerberater oder unseren Fachberatern der Kanzlei Zirlewagen Steuerberater in Heitersheim bei Freiburg und in München!

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