Gelten Heimunterbringungskosten als außergewöhnliche Belastung? Die Kanzlei Zirlewagen aus München und Freiburg informiert
Können Steuerzahler Aufwendungen und Abgaben, die sie zwangsläufig begleichen müssen im Unterschied zur überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes, als außergewöhnliche Belastungen geltend machen (wobei die Aufwendungen weder Betriebsausgaben noch Sonderausgaben sein dürfen)? Unser Steuerberater in München und Freiburg und unsere Fachberater beraten Sie gerne auch persönlich zu diesem aktuellen Thema.
Unser Steuerberater in München und Freiburg informiert zum Urteil des Finanzgerichtes zu Heimunterbringungskosten
Im konkreten Fall machte ein Steuerpflichtiger die Heimunterbringungskosten seiner Mutter als außergewöhnliche Belastungen geltend und argumentierte, die Aufwendungen seien zwangsläufig entstanden, da der Steuerpflichtige von der Stadt in Anspruch genommen wurde. Das Finanzamt erkannte die Aufwendungen dennoch nicht an.
Im Unterschied dazu ließ das Finanzgericht (FG) Köln den Steuerabzug in Höhe des die Einkünfte der unterstützten Person übersteigenden Teils der Gesamtaufwendungen zu (Urteil vom 26.1.2017, 14 K 2643/16). Das FG Köln teilte die Auffassung der Finanzverwaltung nicht, nach der die Aufwendungen in Unterhaltskosten und Krankheitskosten aufzuteilen sei, denn die für ein Altenheim erforderlichen Kosten für Unterkunft und Verpflegung, so argumentierte das Gericht, liegen in der Regel erheblich höher als die dafür üblichen Kosten im eigenen Haushalt.
Das Finanzgericht teilte auch die Auffassung der Finanzverwaltung nicht, nach der die Kosten einer Haushaltsersparnis in Höhe von € 8.004,00 von den Kosten abzuziehen sei, die der Steuerpflichtige für seine Mutter bezahlt hat. Das Finanzamt legte gegen das Urteil keine Revision ein.
Zu diesem Thema und zu allen steuerrechtlichen Fragen informieren wir Sie gerne persönlich. Unser Steuerberater und unsere Fachberater und unser Steuerberater in München und Heitersheim bei Freiburg beraten Sie nach einer Terminvereinbarung kompetent und zuverlässig.
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