Ihr Steuerberater in München und Freiburg über Hinzuverdienstgrenzen für Rentner
Neue Hinzuverdienstgrenzen für Rentner seit 01.07.2014
Hinzuverdienst
Rentnerinnen und Rentner können sich ihre Rente durch einen Nebenjob aufbessern. Bezieht der Rentner/die Rentnerin eine Altersvollrente ab Erreichen der Regelaltersrente (ab 65 Jahre und 3 Monate), ist ein Hinzuverdienst unbegrenzt möglich. In allen anderen Fällen darf das erzielte Arbeitsentgelt die geltenden Hinzuverdienstgrenzen nicht überschreiten. Andernfalls droht dem Rentenbezieher die Kürzung seiner Rente.
Hinzuverdienstgrenzen ab 01.07.2014
Bezieht der Rentner/die Rentnerin eine Altersvollrente vor Erreichen der Regelaltersrente (ab 65 Jahre und 3 Monate), dürfen maximal 450 € monatlich hinzuverdient werden. Bei Bezug einer Altersteilrente vor Erreichen der Regelaltersrente werden die Hinzuverdienstgrenzen individuell berechnet. Die Deutsche Rentenversicherung hat in einer aktuellen Broschüre (16. Auflage 7/2014 Seite 10) die ab dem 01.07.2014 geltenden Hinzuverdienstgrenzen für Durchschnittsverdiener veröffentlicht. Als Durchschnittsverdiener gilt, wer in den letzten drei Kalenderjahren vor seinem Rentenbeginn monatlich 2.904,74 € verdient hat. Beträgt die Altersteilrente 1/3 von der Altersvollrente, kann der Durchschnittsverdiener bis zu 2.073,75 € in den alten Bundesländern bzw. bis zu 1.912,84 € in den neuen Bundesländern hinzuverdienen. Beträgt die Altersteilrente hingegen die Hälfte der Vollrente, können bis zu 1.576,05 € (alte Bundesländer) bzw. 1.453,76 € (neue Bundesländer) hinzuverdient werden. Bei einer Teilrente von 2/3 betragen die Hinzuverdienstgrenzen 1.078,35 €
(alte Bundesländer) bzw. 994,68 € (neue Bundesländer). Bei Überschreiten der Hinzuverdienstgrenzen werden die Rentenleistungen im Regelfall gekürzt.
Die Zirlewagen Steuerberatung GmbH fungiert als Steuerberater in München und in Freiburg.
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