Information der Kanzlei Zirlewagen Steuerberatung in Heitersheim-Freiburg und München zu Negativzinsen auf gespartes Geld

Lohnt sich das Sparen heutzutage überhaupt noch? Die Zinsen sind beinahe auf die Nullgrenze abgesunken, und seit 2014 gibt es sogar schon Banken, die Minuszinsen (Negativzinsen) auf hohe Einlagen verlangen. Die Kanzlei Zirlewagen in Heitersheim bei Freiburg und in München informiert zu diesem Thema.

Lassen sich Negativzinsen von der Steuer absetzen? Die Kanzlei Zirlewagen Steuerberatung in Heitersheim-Freiburg und München berät

Wer heute sparen möchte, muss sich angesichts der mageren Zinsen überlegen, ob sich dieses Modell noch lohnt. Während Sparer immer durch Zinsen belohnt wurden, müssen sie heute für gespartes Geld sogar Negativzinsen bezahlen – und können diese Negativzinsen nicht einmal von der Steuer absetzen. Der Staat erhebt seit 2009 grundsätzlich 25 Prozent Steuern auf alle Zinsen, die durch eine Kapitalanlage wie zum Beispiel ein Sparbuch oder Aktien eingenommen werden. In Deutschland wird diese sogenannte Abgeltungssteuer von den Banken automatisch an das Finanzamt überwiesen. Umgekehrt wäre es logisch, wenn jeder Sparer seine Negativzinsen von der Steuer absetzen könnte, denn ihm entstehen ja dadurch Verluste. Das Bundesfinanzministerium beschloss aber im Frühjahr 2015, dass negative Zinsen „Verwahr- oder Einlagegebühren“ sind – also keine Zinsen. Für den Staat bedeutet dies eine einnahmefreundliche Lösung, und für die Banken weniger Bürokratie. Nachteile hat nur der Steuerzahler: Ihm bleibt wenig Spielraum für die steuerliche Absetzbarkeit seiner Negativzinsen, denn mit dem Sparerpauschbetrag von 801 Euro für Singles und der doppelten Summe für Verheiratete und Lebenspartner ist dieser ausgereizt.

Wir beraten Sie gerne ausführlich und persönlich zu diesem Thema und zu allen Fragen des Steuerrechts. Wenden Sie sich an unseren Steuerberater und an das Fachberater-Team der Kanzlei Zirlewagen Steuerberater in Heitersheim bei Freiburg und in München!

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