Die Kanzlei Zirlewagen, Steuerberater in Heitersheim bei Freiburg und München, informiert zu Voraussetzungen der umsatzsteuerfreien Heilbehandlung bei Pharma-Studien
Pharmaunternehmen bieten Ärzten häufig die Teilnahme an Studien mit Leistungs- Vergütung an. Der Bundesfinanzhof hat sich nun mit der Frage beschäftigt, wann in diesen Fällen eine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung vorliegt. Die Kanzlei Zirlewagen Steuerberatung in Heitersheim bei Freiburg und München informiert zu diesem für jeden Steuerberater relevanten Thema. Unseren Mandanten und allen Interessierten aus dem Raum Heitersheim, Freiburg und München stehen unsere fachlich versierten Berater gerne persönlich zur Verfügung.
Zirlewagen Steuerberatung in Heitersheim bei Freiburg und München gibt Auskunft zur umsatzsteuerfreien Heilbehandlung bei Pharma-Studien
Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs stellen Leistungen eines Arztes im Rahmen von sogenannten Studien von Pharmaunternehmen, die von diesen vergütet werden, nur dann umsatzsteuerfreie „Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin“ dar, wenn die bezahlten Leistungen therapeutischen Zwecken dienen. Nur die Leistungen, die der Diagnose, Behandlung und gegebenenfalls der Heilung von Krankheiten oder gesundheitlichen Störungen dienen, zählen zu den umsatzsteuerfreien Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin. Sie müssen also zu dem Zweck erbracht werden, die menschliche Gesundheit zu schützen, aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen.
Entscheidend sind dabei die Gesamtumstände des Einzelfalls. Der Arzt muss, will er die Umsatzsteuerfreiheit bei seiner Teilnahme an Studien in Anspruch nehmen, nachweisen, dass im Rahmen der Studien auch die bei Therapiebeginn üblichen Eingangsuntersuchungen stattfanden sowie die nachfolgenden Verlaufskontrollen und die Weiterleitung von Patientenbefunden an die Pharmafirma.
Die Teilnahme an Studien, die der Validierung der therapeutischen Wirkung neuentwickelter Behandlungen dienen, kann ebenfalls umsatzsteuerfrei sein. In dieser Frage hat sich der Bundesfinanzhof, so unser Steuerberater, allerdings noch nicht festgelegt.
Wenden Sie sich mit Ihren individuellen Fragen zum Steuerrecht an unsere Steuerkanzlei Zirlewagen in Heitersheim bei Freiburg und München. Unser Steuerberater und sein Team sind gerne Ihre Ansprechpartner!
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