Die Kanzlei Zirlewagen Steuerberatung in Heitersheim bei Freiburg und München informiert zur steuerlichen Absetzbarkeit der Erstausbildung

Bei der steuerlichen Absetzbarkeit der Erstausbildung sind mit Beginn dieses Jahres einige Änderungen in Kraft getreten. Die Kanzlei Zirlewagen, Steuerberater in Heitersheim bei Freiburg und in München, berät zu den relevanten Neuregelungen, über die insbesondere Familien mit Jugendlichen Bescheid wissen sollten.

Tipps zur Erstausbildung von unserem Steuerberater und unseren Finanzprofis in Heitersheim bei Freiburg und München

Bis 2013 war der Begriff der Erstausbildung nicht eindeutig geklärt. Mit der jetzt erfolgten gesetzlichen Definition der erstmaligen Berufsausbildung sind auch gewisse Mindestanforderungen festgelegt worden. Zum einen muss nach der ab 2015 geltenden Neuregelung eine Berufsausbildung, sofern sie in Vollzeit durchgeführt wird, als Erstausbildung einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten umfassen. Dabei ist festgelegt, dass „Vollzeit“ eine Dauer von durchschnittlich 20 Wochenstunden als Untergrenze bedeutet. Zum anderen muss die Ausbildung abgeschlossen werden, im Normalfall durch eine bestandene Abschlussprüfung. Ausbildungen ohne vorgesehene Abschlussprüfung gelten mit der tatsächlichen planmäßigen Beendigung als ordnungsgemäß beendet.
Vorsicht bei Kursen zur Berufsorientierung oder Berufsvorbereitung, Kursen zur Erlangung von Fahrerlaubnissen, Betriebspraktika, Anlerntätigkeiten oder bei der Grundausbildung bei der Bundeswehr: Sie entsprechen nicht den Anforderungen einer Erstausbildung.
Auch der Abzug der Aufwendungen als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit für eine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium ist noch nicht höchstrichterlich geklärt. Beim Bundesverfassungsgericht sind zwei Verfahren anhängig ( Az. 2 BvL 23/14 und Az. 2 BvL 24/14). Die bisher geltende Regelung wird sehr wahrscheinlich gekippt, wobei die Neuregelung durch das Bundesverfassungsgericht sich positiv für alle Steuerpflichtigen auswirken wird, die (hohe) Kosten für eine Erstausbildung tragen.

Wenden Sie sich mit Ihren individuellen Fragen zum Steuerrecht an unsere Kanzlei Zirlewagen Steuerberatung in Heitersheim bei Freiburg und München. Unser Steuerberater und unsere kompetenten Steuer- und Finanzfachleute informieren Sie zuverlässig und umfassend.

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