Wissen, wann und warum geprüft wird: die Betriebsprüfung

Das Finanzamt hat Ihnen eine Ankündigung der Betriebsprüfung zu kommen lassen? Keine Angst! Unsere Steuerberater in München und Heitersheim bei Freiburg stehen Ihnen als Partner bei der Durchführung der Betriebsprüfung und im Nachgang zur Seite. Um Ihre Furcht zu lindern, erläutern wir Ihnen was bei einer Betriebsprüfung genau passiert und wie Sie teure Fehler in steuerlichen Fragen vermeiden können.

1. Wann müssen Sie mit einer Betriebsprüfung rechnen?

Bei großen Unternehmen stehen regelmäßig Betriebsprüfungen an. Aber auch bei mittelgroßen und kleinen Unternehmen können vom Finanzamt Betriebsprüfungen angeordnet werden. Die zu prüfenden Unternehmen werden zum einen anhand von Zufallsfaktoren ausgesucht. Zum anderen werden Unternehmen geprüft, wenn Unregelmäßigkeiten oder Auffälligkeiten in der Buchhaltung bzw. im Jahresabschluss auftreten. Dies sind zum Beispiel:

  • Hohe Einlagen in das Betriebsvermögen bei niedrigem Privatvermögen
  • Hoher Bargeldfluss
  • Verluste über mehrere Jahre
  • Vermögenszuwachs ohne entsprechende Einnahmen
  • Starke Schwankungen Ihrer Umsätze ohne erkennbaren Grund
  • Einlagen oder Entnahmen von Grundstücken in bzw. aus dem Betriebsvermögen
  • Aufgabe des Betriebes oder Änderung der Rechtsform
  • Vorherige Betriebsprüfungen führten zu erheblichen Steuernachzahlungen

2. Umfang und Zeitraum der Betriebsprüfung

In der Regel bezieht sich die Betriebsprüfung auf drei Kalenderjahre. Der Besteuerungszeitraum kann jedoch auch kürzer sein oder noch auf weitere Jahre erweitert werden, wenn sich während der Betriebsprüfung Sachverhalte ergeben, die weiter zurückgehen. Die Betriebsprüfung kann eine oder mehrere Steuerarten und Besteuerungszeiträume erfassen. Gewöhnlich kündigt das Finanzamt die Prüfung zwei Wochen vorher schriftlich an und teilt Ihnen mit, welche Zeiträume und Steuerarten geprüft werden.

3. Wie bereiten Sie sich mit uns als Partner gemeinsam auf eine Betriebsprüfung vor?

Wir führen mit Ihnen vor der Betriebsprüfung eine ausführliche Vorbesprechung und sichten gemeinsam die Unterlagen im Hinblick auf mögliche sensible Fragestellungen des Prüfers. Daher sollten sich grundsätzlich darauf einstellen, dass

  • der Prüfer detaillierte Fragen stellen wird und die Bereitstellung aller relevanten Unterlagen erwartet.
  • die Betriebsprüfung während der üblichen Geschäftszeit in Ihren Geschäftsräumen stattfindet. Wir versuchen zu beantragen, dass die Prüfung in unserer Kanzlei durchgeführt wird.
  • die Prüfer berechtigt sind, Ihre Betriebsräume und Grundstücke zu besichtigen. Wir begleiten Sie bei Betriebsbesichtigungen vor Ort und vereinbaren mit dem Prüfer für Sie diesen Termin.

Der Prüfer erhält vorab von uns eine Daten-CD für den prüfungsrelevanten Zeitraum.
4. Was geschieht mit Beendigung der Betriebsprüfung

Nach Beendigung der Betriebsprüfung steht die Schlussbesprechung an. Diese kann wahlweise in Ihren Räumlichkeiten oder in unserer Kanzlei stattfinden. Auf Wunsch führen wir auch während Ihrer Abwesenheit in unserer Kanzlei die Schlussbesprechung mit dem Prüfer und unterrichten Sie nach deren Beendigung über den Ausgang.

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