Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung

Die Einnahmenüberschussrechnung, auch EÜR beziehungsweise Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bezeichnet, ist eine vereinfachte Gewinnermittlungsmethode. (Wikipedia)

Bei der Einnahmenüberschussrechnung ermittelt sich der Gewinn bzw. der Verlust aus der Differenz zwischen den Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben.

Man spricht vom sogenannten Zufluss- und Abflussprinzip. Doch nicht für jeden ist diese vereinfachte Gewinnermittlungsmethode einschlägig.

Die Einnahmenüberschussrechnung ist für Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler gedacht.

Grundsätzlich kann ein Gewerbetreibender seinen Gewinn über die Einnahmenüberschuss-Rechnung ermitteln wenn er:

  • nicht im Handelsregister eingetragen ist,
  • einen Jahresumsatz unter 500.000 Euro hat,
  • einen Jahresgewinn unter 50.000 Euro verzeichnet und
  • nicht freiwillig Bücher führt.

Überschreitet der Steuerpflichtige die oben genannten Grenzen, informiert ihn das Finanzamt darüber. Danach ist er buchführungspflichtig.

Gerne beraten Sie unsere Steuerberater in München und Heitersheim bei Freiburg persönlich zum Thema Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung.

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