Plausibilitätsbeurteilung von Jahresabschlüssen

Ist mehr auch gleich mehr? Die Anforderungen an eine Kreditvergabe nehmen ständig zu. Die Kreditnehmer müssen mehr als früher ihre wirtschaftlichen Verhältnisse offen legen. Die Banken wollen sich damit ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend Bild machen. Damit diese Anforderungen erfüllt werden, sollte ein Jahresabschluss möglichst schnell eingereicht werden und in einigen Fällen von besonderer Qualität sein. Denn davon hängt nicht nur die Zusage eines Kredites ab, sondern auch die Konditionen wie Zinshöhe und Sicherstellung.

Was ist eine besondere Qualität eines Jahresabschlusses?
Es geht hierbei nicht um das Ergebnis in Zahlen (Gewinn/Umsatz), sondern um die Qualität der Erstellung des Abschlusses. Wie vielen bekannt ist, müssen große Unternehmen ihre Jahresabschlüsse von Wirtschaftsprüfern prüfen lassen. Diese Arbeit ist sehr zeitintensiv und teuer. Banken legen besonderen Wert auf solche geprüften Abschlüsse, da eine externe Betrachtung das Risiko bei einer Kreditvergabe mindert.

Eine abgestufte Möglichkeit der Prüfung eines Jahresabschlusses ist der Jahreabschluss mit Plausibilitätskontrollen. Diese Plausibilitätskontrollen dürfen auch durch den Steuerberater vorgenommen werden.

Vorteile eines Jahres-Abschlusses mit Plausibilitätsprüfungen sind:

  • Fristgerechte Erfüllung der Offenlegungspflichten der Kreditinstitute
    (§ 18 KWG)
  • Erfüllung von formalen Anforderungen der Kreditinstitute
  • Einhaltung der steuerlichen Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt
  • Planungssicherheit für die Zukunft
  • Überprüfung von Verträgen unter steuerlichen Aspekten
  • Gute Verhandlungsposition bei den Banken
  • Vorteile im Rating-Verfahren
  • Sicherung erhaltener Kredite

Das Team unserer Steuerberatung in München und Heitersheim bei Freiburg freut sich auf Ihre Anfrage.

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