Ist die Lieferung von Blutplasma umsatzsteuerfrei? Information des Steuerberaters der Kanzlei Zirlewagen in München und Freiburg

Ob die Lieferung von Blutplasma umsatzsteuerfrei ist und ob Blutplasma rechtlich wie „Blut“ behandelt wird gehört zu einem noch anhängigen Verfahren. Der Steuerberater und die Fachberater der Kanzlei Zirlewagen in München und Freiburg informieren zu der noch ausstehenden Entscheidung.

Blut und Blutplasma
Gemäß § 4 Nr. 17a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ist unter anderem die Lieferung von Blut umsatzsteuerfrei. Wie der Begriff „Blut“ im Allgemeinen auszulegen ist, und ob der Begriff „Blut“ auch Blutplasma miteinschließt, ist strittig.

Vorlagebeschluss an den EuGH zur Frage, ob Blutplasma umsatzsteuerfrei ist – der Steuerberater der Kanzlei Zirlewagen informiert


Vorsteuerabzug?

Die Klägerin unterhielt mehrere Blutspendezentren. Sie lieferte Blutplasma als sogenanntes „Therapeutisches Plasma“ und auch als „Fraktionierungsplasma“ an diverse Unternehmen im EU-Gemeinschaftsgebiet sowie an Unternehmen in der Schweiz. Die Blutspendezentrumsbetreiberin machte in ihrer Steuererklärung die mit diesen Lieferungen in Zusammenhang stehenden Vorsteuern geltend. Die Finanzverwaltung versagte den Vorsteuerabzug mit der Begründung, dass die Lieferungen sowohl als innergemeinschaftliche Lieferung bzw. als Ausfuhrlieferung wie die Lieferung von Blut steuerbefreit sind.

Beschluss FG Münster

Das Finanzgericht (FG) Münster hat im Beschluss vom 18.4.2016 (Az. 5 K 572/13 U) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vorgelegt, ob die Lieferung von Blutplasma umsatzsteuerfrei ist. Das Verfahren ist derzeit beim EuGH unter dem Aktenzeichen C -238/16 anhängig. Gleichgelagerte Steuerfälle unter Geltendmachung eines Vorsteuerabzugs sollten bis zur Entscheidung des EuGH offen gehalten werden.

Die Kanzlei Zirlewagen berät kompetent in allen steuerlichen Angelegenheiten sowie zu Fragen der Unternehmensberatung, der Vermögensplanung und der Wirtschaftsprüfung. Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin mit unserem Steuerberater und mit unseren Fachberatern in München und Freiburg.

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