Der Mindestlohn 2017 erhöht sich – der Steuerberater der Kanzlei Zirlewagen aus München und Freiburg informiert
Der seit Januar 2015 für alle Arbeitnehmer geltende Mindestlohn von 8,50 € wird 2017 erhöht. Unser Steuerberater und die Fachberater der Kanzlei Zirlewagen in München und Freiburg informieren zu den Hintergründen.
Der Mindestlohn 2017 erhöht sich auf 8.84 € – Information des Steuerberaters der Kanzlei Zirlewagen
Mindestlohn
Mit dem „Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns“ vom 11.8.2014 wurde in Deutschland zum 1.1.2015 für Arbeitnehmer in allen Branchen ein gesetzlicher Mindestlohn von € 8,50 pro Stunde eingeführt. Die Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Berlin hat den Mindestlohn zum 1.1.2017 auf € 8,84 festgelegt.
Tarifindex
Maßgeblich für die Erhöhung war die allgemeine Lohnentwicklung in den vergangenen eineinhalb Jahren. Die Lohnentwicklung ist ersichtlich aus dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Tarifindex. In diesen Index fließen rund 500 Tarifverträge ein. Nach dem Index stiegen die Löhne und Gehälter im maßgeblichen Zeitraum um durchschnittlich 3,2 %.
Bisheriges Steuersystem
Investmentfonds mussten ihre Kapitalerträge bisher nicht versteuern. Die inländischen Sondervermögen waren von der Körperschaftsteuer und auch von der Gewerbesteuer befreit (§ 11 Abs. 1 Investmentsteuergesetz-InvStG). Die Besteuerung der Erträge erfolgte vielmehr ausschließlich auf Ebene des/der Anteilseigner(s) (Transparenzprinzip).
Die Kanzlei Zirlewagen berät sorgfältig und zuverlässig in allen steuerlichen Angelegenheiten sowie zu Fragen der Vermögensplanung und der Wirtschaftsprüfung. Vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Steuerberater oder mit unseren Fachberatern in München und Freiburg.
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