Aktuelle Neuregelungen aus den Bereichen Arbeit, Soziales und Verbraucherschutz – Information der Kanzlei Zirlewagen aus München und Freiburg

In den Bereichen Arbeit, Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz sowie Innere Sicherheit, Umwelt, Energie und Verkehr sind im Mai und Juni 2017 zahlreiche Neuregelungen in Kraft getreten. Unser Steuerberater und die Fachberater der Kanzlei Zirlewagen in München und Freiburg informieren nachfolgend über wesentliche Änderungen für das Lohnbüro und in Bezug auf den Verbraucherschutz.

Neuregelungen beachten – fragen Sie unseren Steuerberater in München und Freiburg

Mindestlohnverordnung für Leiharbeiter
Mit dem Inkrafttreten der dritten Mindestlohnverordnung für die Leiharbeitsbranche am 01.06.2017 gilt wieder eine verbindliche Lohnuntergrenze für alle Leiharbeiter (€ 8,91 in den neuen Bundesländern und € 9,23 in den alten). Die Beträge wurden auf der Basis eines gemeinsamen Vorschlags der Tarifpartner festgelegt.

Sozialversicherungsbeiträgen abführen

Als Teil des Zweiten Bürokratieentlastungsgesetzes werden die Fälligkeit und Abführung der Sozialversicherungsbeiträge vereinfacht. Bei schwankenden Arbeitsentgelten können die Unternehmen künftig statt eines geschätzten Beitrags für den laufenden Monat zunächst den tatsächlichen Beitrag des Vormonates zahlen; anschließend wird die Differenz mit dem Folgemonat verrechnet. Die Neuregelung zur Vereinfachung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2017.

Erhöhte Informationspflicht für Internetanbieter

Telefon- und Internetanbietern müssen ihre Kunden seit dem 01.06.2017 verständlicher und übersichtlicher als bisher über ihre Leistungen informieren. Dazu gehören unter anderem Angaben über die verfügbare Datenübertragungsrate, welche Dienste genau im vereinbarten Datenvolumen enthalten sind und umfassende Informationen über die Vertragslaufzeit und die Preise.
Die vielfach ungewollten automatischen Vertragsverlängerungen sollen verhindert werden, indem die monatlichen Rechnungen zu den Kündigungsfristen informieren.
Außerdem müssen Anbieter erläutern, wie die Geschwindigkeit des Anschlusses überprüft werden kann. Die Regelungen treten zum 1. Juni 2017 mit einer sechsmonatigen Übergangsfrist in Kraft.

Zu diesem Thema und zu allen steuerrechtlichen Fragen informieren wir Sie gerne persönlich. Unser Steuerberater und unsere Fachberater und unser Steuerberater in München und Heitersheim bei Freiburg beraten Sie nach einer Terminvereinbarung kompetent und zuverlässig.

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