Neuregelungen beim „permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleich“ – die Kanzlei Zirlewagen aus München und Freiburg informiert

Unter dem Begriff permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich versteht man den Ausgleich von kurzfristig hohen Lohneinkünften über einen längeren Zeitraum, der im Ergebnis zu einem niedrigeren Lohnsteuereinbehalt führt. Unser Steuerberater und unsere Fachberater in München und Freiburg informieren Sie gerne persönlich zu den neuen Regelungen des sogenannten permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleichs ab 2018.

Zum permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleich – unser Steuerberater in München und Freiburg informiert

Ein konkretes Beispiel erklärt das Vorgehen: Eine Bedienung verdient in der Zeit ihrer Beschäftigung auf einem Volksfest in einem Monat € 10.000,00. Außerhalb dieser Zeit geht sie einer regulären Beschäftigung nach. Ohne den permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleich wäre die Bedienung so gestellt, als würde sie jeden Monat € 10.000,00 verdienen, also € 120.000,00 im Jahr. Die einbehaltenen Lohnsteuern könnten erst im Rahmen der Steuerveranlagung wieder korrigiert werden. Dagegen erlaubt der permanente Lohnsteuer-Jahresausgleich die Umlage des einmalig erzielten hohen Lohns auf mehrere Monate.
Bisher funktionierte der permanente Lohnsteuer-Jahresausgleich ausschließlich mit einer jährlich verlängerten Verwaltungsregelung. Nun wird der Lohnsteuer-Jahresausgleich mit dem neuen § 39b Abs. 2 Satz 13 Einkommensteuergesetz (EStG) gesetzlich verankert. Nach der gesetzlichen Neuregelung gilt der Ausgleich für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis nur kurzfristig besteht und die zu ihrer Nebentätigkeit einer Hauptbeschäftigung nachgehen. Außerdem darf sich die zeitlich befristete Beschäftigung auf maximal 24 aufeinanderfolgende Arbeitstage erstrecken. Weitere Voraussetzungen sind, dass das Einkommen aus der Nebentätigkeit in Steuerklasse VI besteuert wird und dass kein Freibetrag berücksichtigt wird. Nach wie vor erfordert die Inanspruchnahme des permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleichs einen Antrag beim Betriebsstättenfinanzamt.

Zu diesem Thema und zu allen steuerrechtlichen Fragen informieren wir Sie gerne persönlich. Unser Steuerberater und unsere Fachberater und unser Steuerberater in München und Heitersheim bei Freiburg beraten Sie nach einer Terminvereinbarung kompetent und zuverlässig.

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