Zur Presse-Auskunftspflicht bei Kleinanzeigen – Information des Steuerberaters der Kanzlei Zirlewagen in München und Freiburg

In welchen Fällen und in welchem Umfang muss die Presse den Finanzbehörden Auskunft zu den Auftraggebern im Anzeigenteil geben? Unser Steuerberater und die Fachberater der Kanzlei Zirlewagen in München und Freiburg informieren zur Presse-Auskunftspflicht.

Kleinanzeigen
Kleinanzeigen über Verkäufe bestimmter Objekte oder über das Anbieten von steuerpflichtigen Dienstleistungen stellen für die Finanzbehörden nicht selten ergiebige Kenntnisquellen dar. Häufig erkundigen sich die Finanzbehörden dann bei den entsprechenden Zeitungsverlagen nach dem Auftraggeber solcher Kleinanzeigen. Solche Sammelauskunftsersuchen sind zulässig, wie der Bundesfinanzhof entschieden hat (vom 12.5.2016, II R 17/14). Im Streitfall forderte die Steuerfahndung von einem Zeitungsverlag die Übermittlung von Personen- und Auftragsdaten zu den Auftraggebern einer bestimmten Anzeigenrubrik.

Kein Berufsgeheimnis
Gemäß § 102 Abs. 1 Nr. 4 der Abgabenordnung (AO) können Pressemitarbeiter gegenüber den Finanzbehörden die Auskunft in bestimmten Fällen verweigern. Dieses Auskunftsverweigerungsrecht beschränkt sich allerdings nur auf die Person des Verfassers, Einsenders oder Gewährsmanns von Beiträgen und Unterlagen. Verweigert werden können auch Angaben über Mitteilungen, soweit es sich um Beiträge, Unterlagen und Mitteilungen für den redaktionellen Teil handelt. Damit erstreckt sich das Auskunftsverweigerungsrecht nicht auf den Anzeigenteil.

Pressefreiheit
Auch die im Grundgesetz verankerte Pressefreiheit steht dem Auskunftsverlangen nicht entgegen. Von der Pressefreiheit geschützt sind nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur für die öffentliche Meinungsbildung bedeutsame oder der Kontrollfunktion der Presse dienende Anzeigen. Beide Gründe liegen bei Kleinanzeigen im Regelfall nicht vor.

Die Kanzlei Zirlewagen berät zuverlässig und kompetent in allen steuerlichen Angelegenheiten sowie zu Fragen der Unternehmensberatung, der Vermögensplanung und der Wirtschaftsprüfung. Wenden Sie sich für einen persönlichen Termin an unseren Steuerberater und an unsere Fachberater in München und Freiburg.

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