Qualitätsstandards auf EU-Ebene – die Unionsgewährleistungsmarke (UGM)
Zur Sicherstellung verbindlicher Qualitätsstandards hat das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante/ Spanien im Oktober vergangenen Jahres die sogenannte Unionsgewährleistungsmarke eingeführt. Dabei handelt es sich um ein Gütezeichen auf EU-Ebene, vergleichbar dem deutschen Gütesiegel. Unsere Fachberater und unser Steuerberater in unseren Kanzleien in München und Heitersheim beraten Sie gerne persönlich zu diesem aktuellen Thema.
Verlässliche Qualitätsstandards durch die Unionsgewährleistungsmarke
Mit der im Herbst 2017 eingeführten Unionsgewährleistungsmarke sollen europaweit verlässliche Qualitätsstandards für ein Produkt oder eine Dienstleistung sichergestellt werden. Die UG-Marke garantiert bestimmte Eigenschaften eines Produkts. Es steht für die Erfüllung definierter Standards und für die Verwendung geprüfte Materialien in der Herstellung. Voraussetzung ist, dass der Hersteller eines UGM-zertifizierten Produkts dieses nicht selbst anmelden darf: So soll die Neutralität des Siegels gewährleistet werden. Mit der Anmeldung eines Produkts muss der Hersteller der prüfenden Institution (z.B. einem Fachverband) eine detaillierte Satzung vorlegen. Diese beinhaltet, wer die UGM benutzen darf, welche Eigenschaften des Produkts durch die UGM gewährleistet werden und wie diese Eigenschaften geprüft wurden. Außerdem definiert es die Strafen bei Missbrauch dieser Bedingungen.
Bessere Marktchancen durch die Unionsgewährleistungsmarke
Das Siegel ist für Unternehmer eine vielversprechende Option: Produkte mit Qualitätssiegel lassen sich ausgesprochen gut vermarkten. Unser Steuerberater und unsere Fachberatern stehen Ihnen gerne für weitere Frage zur Unionsgewährleistungsmarke zur Verfügung.
Vereinbaren Sie einen Termin für eine indidviduelle Beratung in unseren Kanzleien in München und Heitersheim bei Freiburg. Unser Steuerberater und unsere Fachberater betreuen Sie kompetent und sorgfältig.
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