Neue Roaming-Regeln – Information der Kanzlei Zirlewagen aus München und Freiburg

Die lange beklagten Gebührenaufschläge für das Telefonieren aus dem Mobilnetz im Ausland (sogenannte Roaming-Gebühren) sind nach einem Beschluss der EU-Staaten und der EU-Kommission am 15.6.2017 gefallen. Aufgrund einer entsprechenden Einigung zwischen der EU und den Telekommunikationsunternehmen ist das Telefonieren in ausländischen Mobilnetzen innerhalb des EU- Raums künftig nicht mehr teurer als im Inland.

Kein Missbrauch der neuen Roaming-Regeln – unser Steuerberater in München und Freiburg informiert

Mit dem Wegfall der Roaming-Aufschläge hat die EU-Kommission gleichzeitig die maximalen Großhandelspreise gesenkt, die sich die Betreiber gegenseitig für das Datenroaming in Rechnung stellen können. So soll ein Missbrauch der neuen Roaming-Regeln verhindert und die Preise im Inland stabil gehalten werden. Die Verhandlungspartner haben zum 15.6.2017 folgende Obergrenzen festgelegt: Für Anrufe gilt ein maximales Entgelt von 3,20 Cent pro Minute, für SMS-Nachrichten ein Entgelt von 1 Cent. Außerdem wurde eine Senkung der Preisobergrenzen für den Datenverkehr über fünf Jahre von € 7,70 pro GB (ab dem 15.6.2017) und bis zum 1.1.2022 auf € 2,50 beschlossen.

Zu diesem Thema und zu allen steuerrechtlichen Fragen informieren wir Sie gerne persönlich. Unser Steuerberater und unsere Fachberater und unser Steuerberater in München und Heitersheim bei Freiburg beraten Sie nach einer Terminvereinbarung kompetent und zuverlässig.

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