Steuererklärungen online – der Steuerberater der Kanzlei Zirlewagen in Heitersheim bei Freiburg und in München informiert

Mit der Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens sollen Steuererklärungen in Zukunft online bearbeitet und eingereicht werden können. Unser Steuerberater und die Fachberater der Kanzlei Zirlewagen in Heitersheim bei Freiburg und in München informieren zu diesem aktuellen Thema.

Grundsätzlich soll das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens die Abwicklung für alle Beteiligten also erleichtern und den Steuerpflichtigen mehr Service bieten. Die vollautomatische Bearbeitung wird es ermöglichen, Steuerbescheide aufgrund der elektronisch eingereichten Steuererklärungen rein maschinell zu erstellen. Das bedeutet eine enorme Zeitersparnis, auch weil die Belegvorlagepflicht zu einer Belegvorhaltepflicht abgeändert wird, d.h. dass der Steuerzahler seiner Steuererklärung bestimmte Belege nicht wie bisher unaufgefordert beilegen muss, sondern dass Belege nur nach eventueller Anforderung der Finanzverwaltung nachgereicht werden müssen.

Wichtige Änderungen bei der Steuererklärung – unser Steuerberater in Heitersheim und unsere Fachberater in Heitersheim und München informieren

Neben der Änderung der Belegvorlagepflicht sind für die Steuerpflichtigen vor allem die neuen Abgabefristen und das damit einhergehende Verspätungsgeld von Bedeutung. Nichtberatene Steuerpflichtige bekommen sieben Monate mehr Zeit für die Abgabe, müssen aber für zu spät eingereichte Steuererklärungen einen automatischen Verspätungszuschlag in Höhe von 25 Euro pro Monat bezahlen. Für beratene Steuerpflichtige wird die Abgabefrist von 12 Monaten auf 14 Monate erweitert.
Die Nutzung des Online-Angebotes soll freiwillig bleiben.

Gerne beraten wie Sie detailliert zum Thema Online-Steuererklärung und neuem Besteuerungsverfahren. Vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Steuerberater oder unseren Fachberatern in den Kanzleien in Heitersheim bei Freiburg und in München.

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