Umsatzsteuer für Abwasser und Abfall?

Pläne der Bundesregierung sahen vor, private Verbraucher ab 2021 mit Umsatzsteuer bei der Abwasser- und Abfallentsorgung zu belasten. Vorgesehen war eine Umsatzsteuer in Fällen, in denen die Gemeinden zivilrechtliche „Preise“ in Rechnung stellen, die die bisher erhobenen öffentlich-rechtlichen „Gebühren“ per Gebührenentscheid ersetzt hätten. Unser Steuerberater und unsere Fachberater in unseren Kanzleien in München und Heitersheim bei Freiburg beraten Sie gerne persönlich, falls Sie Fragen zu diesem Thema haben.

Keine Umsatzsteuer für Abwasser und Abfall – Entscheidung der Landesfinanzminister

Schon Ende Juni 2017 haben die Finanzminister der Bundesländer in dieser Frage auf Antrag des Landes Berlin mehrheitlich gegen den Bund entschieden. Sie argumentierten damit, dass für Abwasser und Abfall ein allgemeiner Anschluss- und Benutzungszwang besteht, wodurch es keinen Wettbewerb zwischen privaten und öffentlichen Anbietern geben würde. Es komme daher auch zu keinen Marktverzerrungen, wenn keine Umsatzsteuer anfalle.
Für Privatverbraucher ist diese Entscheidung der Länder positiv, da auch weiterhin keine Umsatzsteuer für die Abwasser- und Abfallgebühren anfallen.

Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema und zu allen steuerrechtlichen Fragen in einem persönlichen Gespräch. Vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Steuerberater und unseren Fachberatern in den Zirlewagen-Kanzleien in München und Heitersheim bei Freiburg.

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