Zur Umsatzsteuerpflicht bei ästhetischen Operationen und Behandlungen – die Kanzlei Zirlewagen Steuerberatung in Heitersheim-Freiburg und München informiert

Führen Ärztinnen und Ärzte ästhetische Operationen und Behandlungen durch, führen diese oftmals hinsichtlich einer Umsatzsteuerpflicht zu Diskussionen mit der Finanzverwaltung. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Schönheitsoperationen allgemein von der Umsatzsteuerpflicht ausgenommen, soweit diese Leistungen dazu dienen, Krankheiten oder Gesundheitsstörungen zu diagnostizieren, zu behandeln oder zu heilen (EuGH Urteil vom 21.03. 2013, C-91/12 PFC Clinic). Der EuGH hat in diesem Urteil auch gesundheitliche Probleme „psychologischer Art“ anerkannt. Die Kanzlei Zirlewagen in Heitersheim bei Freiburg und in München informiert zu diesem Thema.

BFH-Urteil zur Umsatzsteuerpflicht bei ästhetisch-chirurgischen Behandlungen – unser Steuerberater und das Team der Steuerkanzlei Zirlewagen in Heitersheim bei Freiburg und München beraten

Im Streitfall waren ästhetisch-chirurgische Maßnahmen wie Fettabsaugungen, Gesichts-, Hals- und Augenlid-Straffungen sowie Brustvergrößerungen, -verkleinerungen und –straffungen zu beurteilen. Der Klinikbetreiber ging von einer steuerfreien Heilbehandlung aus. Nicht so das Finanzamt. Der Bundesfinanzhof hat diesen Fall unter Berufung auf obige EuGH-Rechtsprechung an die Erstinstanz – das Finanzgericht Rheinland-Pfalz – zurückverwiesen (Urteil vom 04.12. 2014, V R 16/12). Begründung: mangelnde Sachverhaltsaufklärung.
Für die umsatzsteuerliche Beurteilung ästhetischer Behandlungen bedarf es einer umfassenden Sachverhaltsaufklärung. Diese hat „unter größtmöglicher Wahrung des zwischen Arzt und Patient bestehenden Vertrauensverhältnisses“ zu erfolgen. Anonymisierte Patientenunterlagen können hierzu verwendet werden. Gleichzeitig haben Patienten in solchen Fällen „detaillierte Angaben zu der mit dem jeweiligen Behandlungsfall verfolgten therapeutischen oder prophylaktischen Zielsetzung“ vorzulegen.

Gerne berät Sie die Kanzlei Zirlewagen Steuerberater in Heitersheim bei Freiburg und in München persönlich zu diesem Thema und zu allen Fragen des Steuerrechts. Vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Steuerberater und unseren Fachberatern in den Kanzleien in Heitersheim bei Freiburg bzw. in München!

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