Zur Umsatzsteuerpflicht bei der Patientenbegleitung – der Steuerberater der Kanzlei Zirlewagen aus München und Freiburg informiert
Welche steuerrechtlichen Vorschriften gelten für eine Klinik, wenn Begleitpersonen von Patienten in der Klinik untergebracht und verpflegt werden und dafür bezahlen? Zum Thema Patientenbegleitung und Umsatzsteuerpflicht informieren unser Steuerberater und die Fachberater der Kanzlei Zirlewagen in München und Freiburg.
Umsatzsteuerpflicht bei Patientenbegleitung für Unterbringung und Verpflegung – der Steuerberater der Kanzlei Zirlewagen in München und Freiburg informiert
Unternehmerische Tätigkeit
Gewährt eine Klinik den Begleitpersonen von Patienten Unterkunft und Verpflegung gegen Entgelt, übt die Klinik mit dieser Leistung eine unternehmerische Tätigkeit im Sinne des Umsatzsteuergesetzes aus. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden (vom 16.12.2015, Az. XI R 52/13). Betroffen war eine Einrichtung zur medizinischen Rehabilitation, welche Begleitpersonen von Patienten in der Regel mit Zusatzbett im Patientenzimmer bzw. in Gästezimmern untergebracht und verpflegt hat. In den Aufnahmeverträgen bzw. Buchungsvereinbarungen war hierfür ein bestimmter Tagessatz vereinbart.
Umsatzsteuerpflicht
Der Klinik drohte eine hohe Umsatzsteuernachzahlung. Nach einer erfolgten Außenprüfung setzte das Finanzamt auf die Umsätze aus der Unterbringung und Verpflegung der Begleitpersonen Umsatzsteuer fest. Von der Steuer freigestellt wurden lediglich Fälle, in denen Schwerstbehinderte oder Kinder unter 14 Jahren begleitet wurden. Grundsätzlich hat der BFH betont, dass „Dienstleistungen, die wie die Unterbringung und Verpflegung von Begleitpersonen der Patienten dazu dienen, den Komfort und das Wohlbefinden der Krankenhauspatienten zu verbessern, in der Regel nicht steuerfrei sind“.
Für vertiefende Informationen und persönliche Beratungen zu anderen Themen stehen Ihnen unser Steuerberater und unsere Fachberater in unseren Kanzleien in München und Freiburg gerne zur Verfügung.
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