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	<title>Ärzte Archiv - Steuerberatung in München &amp; Heitersheim</title>
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	<description>Zirlewagen Steuerberatung in Heitersheim und München. Kompetenz ist unser Geschäft!</description>
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		<title>Gewerbesteuerpflicht bei Fachkrankenschwestern</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Matthias]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 12 Jan 2018 11:59:44 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ärzte]]></category>
		<category><![CDATA[Steuernews]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Unterliegen die Einkünfte einer Krankenschwester, die sich weiter qualifiziert hat, der Gewerbesteuerpflicht? Unser Steuerberater und unsere Fachberater in München und Freiburg informieren Sie gerne persönlich zu diesem aktuellen Thema. Feststellung einer Gewerbesteuerpflicht bei Fortbildung Im konkreten [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Unterliegen die Einkünfte einer Krankenschwester, die sich weiter qualifiziert hat, der Gewerbesteuerpflicht? Unser Steuerberater und unsere Fachberater in München und Freiburg informieren Sie gerne persönlich zu diesem aktuellen Thema.</p>
<h2>Feststellung einer Gewerbesteuerpflicht bei Fortbildung</h2>
<p>Im konkreten Fall hatte sich eine selbstständig tätige Krankenschwester zur Clinical Research Associate fortgebildet. Durch ihre Arbeit in der klinischen Forschung erzielte sie nach Ansicht der Finanzbehörde gewerbesteuerpflichtige Einkünfte. Der Bundesfinanzhof (BFH) schloss sich dieser Ansicht in einem aktuellen Urteil an (Urteil vom 25.4.2017, VIII R 24/14).<br />
Der BFH begründete das Urteil damit, dass die Forschungstätigkeit der Krankenschwester nicht einem der gewerbesteuerfreien Katalogberufe (unter anderem der Heilberufe) ähnlich sei.<br />
Somit bleibt die Gewerbesteuerpflicht bestehen; eine Gewerbesteuerbefreiung scheidet vollumfänglich aus. </p>
<p>Zu individuellen Fragen zu diesem Thema informieren wir Sie gerne persönlich. Unser Steuerberater und unsere Fachberater unterstützen Sie kompetent und sorgfältig in allen steuerrechtlichen Fragen. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen <a href="http://www.zirlewagen-steuerberatung.de/kontakt/muenchen/">Termin</a> in unseren Kanzleien in München und Heitersheim bei Freiburg. </p>
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		<title>Umsatzsteuerpflicht der Meldevergütung bei der Krebsregistrierung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Matthias]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 25 Oct 2017 14:55:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ärzte]]></category>
		<category><![CDATA[Steuernews]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bisher war die umsatzsteuerliche Behandlung von Vergütungen der Ärztinnen und Ärzte an das Krebsregister nach den Vorschriften des § 65c Abs. 6 SGB V nicht klar geregelt. Unser Steuerberater und unsere Fachberater in München und Freiburg [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Bisher war die umsatzsteuerliche Behandlung von Vergütungen der Ärztinnen und Ärzte an das Krebsregister nach den Vorschriften des § 65c Abs. 6 SGB V nicht klar geregelt. Unser Steuerberater und unsere Fachberater in München und Freiburg beantworten Ihnen gerne Ihre individuellen Fragen zu diesem Thema.</p>
<h2>Meldungen zur Krebsregistrierung und die Umsatzsteuerpflicht</h2>
<p>In dem neu gefassten Umsatzsteuer-Anwendungserlass hat die Finanzverwaltung (UStAE, Abschnitt 4.14.1 Abs. 5 Nr. 6a) dazu Folgendes festgelegt (BMF-Schreiben vom 8.5.2017, III C 3 &#8211; S 7170/15/10004):</p>
<p><strong>Meldungen zur Dokumentation</strong><br />
Die Meldevergütung unterliegt der Umsatzsteuerpflicht, sofern die Meldungen des Arztes zur reinen Dokumentation von Patientendaten dienen und diese keine Auswirkungen auf die Heilbehandlung eines bestimmten Patienten haben. </p>
<p><strong>Meldungen zur klinischen Krebsregistrierung</strong><br />
Anders liegt der Fall bei der klinischen Krebsregistrierung: Erfolgt nach der Meldung und Auswertung der übermittelten Daten eine patientenindividuelle Rückmeldung an den Arzt und werden infolge der Meldung weitere erforderliche individuelle Behandlungsmaßnahmen getroffen, unterliegt die Meldevergütung nicht der Umsatzsteuerpflicht. Diese Regelung gilt auch für Meldungen, die die Behandlung abschließen.</p>
<p>Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Wir informieren Sie hierzu und zu allen steuerrechtlichen Fragen gerne persönlich. Vereinbaren Sie einen <a href="http://www.zirlewagen-steuerberatung.de/kontakt/muenchen/">Termin</a>; unser Steuerberater und unsere Fachberater in München und Heitersheim bei Freiburg beraten Sie kompetent und sorgfältig. </p>
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		<title>Die Kanzlei Zirlewagen aus München und Freiburg informiert zur Beitragsrückerstattung von Krankenkosten bei Privatpatienten</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Matthias]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 05 Oct 2017 13:13:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ärzte]]></category>
		<category><![CDATA[Steuernews]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In der Regel erhalten privat Versicherte von ihrer Versicherung eine Beitragsrückerstattung, falls sie über einen längeren Zeitraum, normalerweise über ein Kalenderjahr, keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Falls die Höhe der zu erwartenden (und an das [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>In der Regel erhalten privat Versicherte von ihrer Versicherung eine Beitragsrückerstattung, falls sie über einen längeren Zeitraum, normalerweise über ein Kalenderjahr, keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Falls die Höhe der zu erwartenden (und an das Finanzamt gemeldeten) Beitragsrückerstattung nur geringfügig die verauslagten Arzt- und Arzneimittelaufwendungen übersteigt, ist es nicht immer vorteilhaft, die Kosten selbst zu übernehmen. Denn selbst bezahlte Krankheitskosten können einerseits vom Versicherten nicht als Sonderausgabe oder als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, andererseits reduziert sich die Höhe des Sonderausgabenabzugs um die rückerstatteten Krankenkassenbeiträge. Unser Steuerberater und unsere Fachberater in München und Freiburg informieren Sie gerne persönlich zu diesem für privat Versicherte aktuellen Thema.</p>
<h2>Minderung des Sonderausgabenabzugs bei der Beitragsrückerstattung an Privatpatienten &#8211; unser Steuerberater in München und Freiburg informiert</h2>
<p>Im konkreten Fall machte ein Steuerpflichtiger seine Beiträge zur privaten Krankenversicherung in voller Höhe geltend. Das Finanzamt prüfte die Beitragsrückerstattung und kürzte den Sonderausgabenabzug. Im Streitfall gab das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg dem Finanzamt Recht. Die Sichtweise des Steuerpflichtigen, er hätte zur Erlangung der Beitragsrückerstattung die Krankheitskosten selbst getragen, teilte das Gericht nicht (Urteil vom 19.4.2017, 11 K 11327/16).<br />
Daraus lässt sich schließen, dass sich eine Selbstzahlung im Regelfall nicht lohnt, wenn die zu erwartenden Beitragsrückerstattungen aus der privaten Krankenversicherung nicht wesentlich höher sind als die vom Versicherten im Gegenzug selbst zu tragenden Aufwendungen. Denn die Beitragsrückerstattung mindert den Sonderausgabenabzug ohne mögliche Gegenrechnung der Aufwendungen. Gegen dieses Urteil ist die Revision zugelassen.</p>
<p>Zu diesem Thema und zu allen steuerrechtlichen Fragen informieren wir Sie gerne persönlich. Unser Steuerberater und unsere Fachberater und unser Steuerberater in München und Heitersheim bei Freiburg beraten Sie nach einer <a href="http://www.zirlewagen-steuerberatung.de/kontakt/muenchen/">Terminvereinbarung</a> kompetent und zuverlässig. </p>
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		<title>Gewerbesteuerpflicht für Dialysezentren? Die Kanzlei Zirlewagen aus München und Freiburg informiert</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Matthias]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 28 Sep 2017 07:59:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ärzte]]></category>
		<category><![CDATA[Steuernews]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Unter bestimmten Voraussetzungen sind Krankenhäuser gemäß § 3 Nr. 20 Buchstabe b des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) von der Gewerbesteuerpflicht ausgenommen. Gilt nun aber ein ambulantes Dialysezentrum als Krankenhaus oder als gewerbesteuerfreie Einrichtung im Sinne des GewStG? Unser [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.zirlewagen-steuerberatung.de/gewerbesteuerpflicht-dialysezentren-muenchen-freiburg/">Gewerbesteuerpflicht für Dialysezentren? Die Kanzlei Zirlewagen aus München und Freiburg informiert</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.zirlewagen-steuerberatung.de">Steuerberatung in München &amp; Heitersheim</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Unter bestimmten Voraussetzungen sind Krankenhäuser gemäß § 3 Nr. 20 Buchstabe b des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) von der Gewerbesteuerpflicht ausgenommen. Gilt nun aber ein ambulantes Dialysezentrum als Krankenhaus oder als gewerbesteuerfreie Einrichtung im Sinne des GewStG? Unser Steuerberater und unsere Fachberater in München und Freiburg informieren Sie gerne persönlich zu den Regelungen bezüglich der Gewerbesteuerpflicht für Dialysezentren.</p>
<h2>Voraussetzungen für den Wegfall der Gewerbesteuerpflicht für Dialysezentren &#8211; unser Steuerberater in München und Freiburg informiert</h2>
<p>Mit seinem Urteil vom 25.1.2017 (I R 74/14) stellt der Bundesfinanzhof (BFH) klar, dass ein Dialysezentrum gewerbesteuerrechtlich nicht als Krankenhaus und auch nicht als Einrichtung zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen oder als Einrichtung zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen anzusehen ist.<br />
Im konkreten Fall betrieb eine GmbH zwei Dialysezentren, in denen Krankenfachkräfte und Krankenpfleger die Patienten während der ambulant vorgenommenen Dialyse betreuten. Der BFH orientiert sich zur Definition des Begriffs &#8222;Krankenhaus&#8220; an der Definition des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) und des Sozialgesetzbuches V. Beide Gesetzestexte nennen in ihrer Definition die fehlende Möglichkeit &#8211; auch im Rahmen der teilstationären Aufnahme &#8211; der Vollverpflegung der ambulanten Einrichtungen. </p>
<p>Ebenso wenig können Dialysezentren nach Auffassung des BFH als Einrichtungen zur Aufnahme pflegebedürftiger Personen betrachtet werden. Obwohl zu den Dialysepatienten auch pflegebedürftige Personen gehören können, erfolgt in einem Dialysezentrum die Aufnahme in die Einrichtung gerade nicht zum Zweck der Erbringung pflegerischer Leistungen. So können ambulante Dialysezentren schließlich auch nicht als Pflegedienste eingestuft werden. Denn die ambulante Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen in ihrer Wohnung mit entsprechender hauswirtschaftlicher Versorgung ist gerade nicht die Aufgabe eines Dialysezentrums.</p>
<p>Von der Gewerbesteuerpflicht ausgenommen sind seit 2015 neben Krankenhäusern auch Einrichtungen zur ambulanten oder stationären Rehabilitation. Da diese Vorschrift im konkreten Streitfall noch nicht anzuwenden war, hatte der BFH nicht zu entscheiden, ob ambulante Dialysezentren als solche gelten.</p>
<p>Zu diesem Thema und zu allen steuerrechtlichen Fragen informieren wir Sie gerne persönlich. Unser Steuerberater und unsere Fachberater und unser Steuerberater in München und Heitersheim bei Freiburg beraten Sie nach einer <a href="http://www.zirlewagen-steuerberatung.de/kontakt/muenchen/">Terminvereinbarung</a> kompetent und zuverlässig. </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.zirlewagen-steuerberatung.de/gewerbesteuerpflicht-dialysezentren-muenchen-freiburg/">Gewerbesteuerpflicht für Dialysezentren? Die Kanzlei Zirlewagen aus München und Freiburg informiert</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.zirlewagen-steuerberatung.de">Steuerberatung in München &amp; Heitersheim</a>.</p>
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		<item>
		<title>Umsatzsteuer-Regelung bei Lieferung von Blutplasma &#8211; die Kanzlei Zirlewagen aus München und Freiburg informiert</title>
		<link>https://www.zirlewagen-steuerberatung.de/umsatzsteuer-regelung-blutplasma-muenchen-freiburg/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Matthias]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 Sep 2017 08:10:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ärzte]]></category>
		<category><![CDATA[Steuernews]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Grundsätzlich unterliegt die Lieferung von menschlichem Blut nicht der Umsatzsteuer. Unser Steuerberater und unsere Fachberater in München und Freiburg informieren Sie gerne persönlich zu diesem Thema. EuGH-Urteil zur Steuerfreiheit bei Umsätzen aus Blutplasma &#8211; unser Steuerberater [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Grundsätzlich unterliegt die Lieferung von menschlichem Blut nicht der Umsatzsteuer. Unser Steuerberater und unsere Fachberater in München und Freiburg informieren Sie gerne persönlich zu diesem Thema.</p>
<h2>EuGH-Urteil zur Steuerfreiheit bei Umsätzen aus Blutplasma &#8211; unser Steuerberater in München und Freiburg informiert</h2>
<p>Laut einem Urteil des Europäische Gerichtshofes (EuGH) ist der in diesem Zusammenhang für die Steuerfreiheit maßgebliche Artikel 132 Abs. 1 Buchstabe d der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinien (MwStSystRL) so auszulegen, dass die Lieferung von menschlichem Blut nicht die Lieferung von aus menschlichem Blut gewonnenem Blutplasma umfasst. Allerdings gilt dies aber nur unter der Voraussetzung, dass dieses Blutplasma nicht für therapeutische Zwecke bestimmt ist. Das Blutplasma muss der Herstellung von Arzneimitteln dienen.</p>
<p>In einem aktuellen BMF-Schreiben (vom 9.5.2017, III C 3 &#8211; S 7173/14/10001) hat die Finanzverwaltung die Erkenntnisse aus dem EuGH-Urteil durch Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses übernommen. Damit rechnet die Steuerverwaltung die Erzeugnisse aus Blutbestandteilen wie unter anderem Blutplasma der umsatzsteuerfreien Lieferung von menschlichem Blut grundsätzlich hinzu. Voraussetzung ist aber, dass das Blutplasma unmittelbar für therapeutische Zwecke verwendet wird. Sobald die Substanz der Arzneimittelherstellung dient, wird für die Lieferung Umsatzsteuer erhoben.<br />
Die Neuregelung gilt für alle noch offenen Fälle; die Finanzverwaltung akzeptiert vor dem 1.7.2017 ausgeführte Umsätze aus Blutplasma zur Arzneimittelherstellung als umsatzsteuerfrei.</p>
<p>Zu diesem Thema und zu allen steuerrechtlichen Fragen informieren wir Sie gerne persönlich. Unser Steuerberater und unsere Fachberater und unser Steuerberater in München und Heitersheim bei Freiburg beraten Sie nach einer <a href="http://www.zirlewagen-steuerberatung.de/kontakt/muenchen/">Terminvereinbarung</a> kompetent und zuverlässig. </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.zirlewagen-steuerberatung.de/umsatzsteuer-regelung-blutplasma-muenchen-freiburg/">Umsatzsteuer-Regelung bei Lieferung von Blutplasma &#8211; die Kanzlei Zirlewagen aus München und Freiburg informiert</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.zirlewagen-steuerberatung.de">Steuerberatung in München &amp; Heitersheim</a>.</p>
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		<item>
		<title>Können die Kosten für eine Vertragsarztzulassung abgeschrieben werden? Die Kanzlei Zirlewagen aus München und Freiburg informiert</title>
		<link>https://www.zirlewagen-steuerberatung.de/vertragsarztzulassung-muenchen-freiburg/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Matthias]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Aug 2017 13:29:45 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ärzte]]></category>
		<category><![CDATA[Steuernews]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wird der wirtschaftliche Vorteil einer Vertragsarztzulassung als abnutzbares oder nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut bewertet? Mit dieser Frage hat sich aktuell der Bundesfinanzhof (BFH) beschäftigt. Unser Steuerberater in München und Freiburg und unsere Fachberater informieren Sie gerne [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.zirlewagen-steuerberatung.de/vertragsarztzulassung-muenchen-freiburg/">Können die Kosten für eine Vertragsarztzulassung abgeschrieben werden? Die Kanzlei Zirlewagen aus München und Freiburg informiert</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.zirlewagen-steuerberatung.de">Steuerberatung in München &amp; Heitersheim</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Wird der wirtschaftliche Vorteil einer Vertragsarztzulassung als abnutzbares oder nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut bewertet? Mit dieser Frage hat sich aktuell der Bundesfinanzhof (BFH) beschäftigt. Unser Steuerberater in München und Freiburg und unsere Fachberater informieren Sie gerne auch persönlich zu diesem Thema.</p>
<h2>Unser Steuerberater in München und Freiburg informiert zur steuerlichen Situation beim Erwerb einer Vertragsarztzulassung</h2>
<p>Im konkreten Fall bezahlte ein Arzt für den Patientenstamm und die Patientenkartei seines Vorgängers rund € 50.000. Mit dem Praxiskauf einher ging die Übertragung des Vertragsarztsitzes. Für die Aufwendungen machte der Käufer Abschreibungen geltend. Im Unterschied dazu betrachtete das Finanzamt den Praxisübernahmevertrag als Kaufvertrag über eine Vertragsarztzulassung, akzeptierte  dementsprechend die vom Arzt geltend gemachten Abschreibungen für den Praxiskauf nicht als Sonderbetriebsausgabe und strich die Abschreibungen.<br />
Der BFH teilte die Auffassung der Finanzverwaltung und lehnte die Abschreibung ebenfalls ab. Eine unbe-<br />
fristet erteilte Vertragsarztzulassung, so der BFH, würde sich nicht in einer bestimmten oder bestimmbaren Zeit in ihrem Wert verändern bzw. reduzieren (Urteil vom 21.2.2017, VIII R 56/14), denn der Arzt kann die ihm erteilte Zulassung gleichbleibend in Anspruch nehmen. Auch kann die Zulassung an einen Nachfolger weiter übertragen werden. Deshalb und aus der Möglichkeit einer Aufhebung bestehender Zulassungsbeschränkungen oder aus Gründen allgemeiner Unsicherheiten ü̈ber die weitere Gesetzgebungsentwicklung im Bereich des Vertragsarztrechts sah der BFH keine Gründe für eine steuerliche Abschreibung. </p>
<p>Unter Bezug auf dieses Urteil dürfte die Finanzverwaltung in Fällen, in denen mit dem Praxiskauf zugleich eine Vertragsarztzulassung erworben wird, eine gewinnmindernde Abschreibung der gesamten Aufwendungen ablehnen. Vor allem in jenen Fällen, in denen die Vertragsarztzulassung der alleinige Gegenstand des Übertragungsvertrages ist, dürfte dies entsprechend gehandhabt werden. </p>
<p>Zu diesem Thema und zu allen steuerrechtlichen Fragen informieren wir Sie gerne persönlich. Unser Steuerberater und unsere Fachberater und unser Steuerberater in München und Heitersheim bei Freiburg beraten Sie nach einer <a href="http://www.zirlewagen-steuerberatung.de/kontakt/muenchen/">Terminvereinbarung</a> kompetent und zuverlässig. </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.zirlewagen-steuerberatung.de/vertragsarztzulassung-muenchen-freiburg/">Können die Kosten für eine Vertragsarztzulassung abgeschrieben werden? Die Kanzlei Zirlewagen aus München und Freiburg informiert</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.zirlewagen-steuerberatung.de">Steuerberatung in München &amp; Heitersheim</a>.</p>
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		<item>
		<title>Bestechung im Gesundheitswesen &#8211; Die Kanzlei Zirlewagen aus München und Freiburg informiert</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Matthias]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 14 Jan 2017 09:34:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ärzte]]></category>
		<category><![CDATA[Steuernews]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Änderungen des Strafgesetzbuches sehen vor, dass sich Ärztinnen und Ärzte seit Juni 2016 wegen Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen strafbar machen. Lassen sich Ärztinnen und Ärzte für eine bevorzugte Verordnung bestimmter Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel bestechen, [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.zirlewagen-steuerberatung.de/bestechung-gesundheitswesen-muenchen-freiburg/">Bestechung im Gesundheitswesen &#8211; Die Kanzlei Zirlewagen aus München und Freiburg informiert</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.zirlewagen-steuerberatung.de">Steuerberatung in München &amp; Heitersheim</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Änderungen des Strafgesetzbuches sehen vor, dass sich Ärztinnen und Ärzte seit Juni 2016 wegen Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen strafbar machen. Lassen sich Ärztinnen und Ärzte für eine bevorzugte Verordnung bestimmter Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel bestechen, drohen ihnen künftig bis zu drei Jahre Haft. Zu den aktuellen Regelungen beraten unser Steuerberater und die Fachberater der Kanzlei Zirlewagen in München und Freiburg gerne auch persönlich.</p>
<p>Strafrechtliche Konsequenzen bei Bestechung und besonders schweren Straftatbeständen &#8211; Information der Kanzlei Zirlewagen in München und Freiburg<br />
In besonders schweren Fällen ist für Ärztinnen und Ärzte  eine Höchststrafe von fünf Jahren vorgesehen. Gleiche Strafen drohen auch den Pharmavertretern, die Ärztinnen und Ärzten eine Gegenleistung für eine bevorzugte Verschreibung versprechen.<br />
Das Gesetz sieht außerdem einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch zwischen jenen Stellen vor, die das Fehlverhalten im Gesundheitswesen verfolgen. Die Staatsanwaltschaften werden an diesen Gesprächen beteiligt. Die Änderung des Strafgesetzbuchs ist beeits am 4. Juni 2016 in Kraft getreten.</p>
<p>Unser Steuerberater und unsere Fachberatern in München und Freiburg beraten Sie kompetent und zuverlässig zu allen steuerlichen Angelegenheiten sowie zu Fragen der Unternehmensberatung, der Vermögensplanung und der Wirtschaftsprüfung. Vereinbaren Sie mit dem Steuerberater unserer Kanzleien in München und Freiburg einen persönlichen T<a href="http://www.zirlewagen-steuerberatung.de/kontakt/muenchen/">ermin</a>.</p>
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		<title>Zum Honorararztmodell &#8211; Information des Steuerberaters der Kanzlei Zirlewagen in München und Freiburg</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Matthias]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Dec 2016 09:11:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ärzte]]></category>
		<category><![CDATA[Steuernews]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Vertragsgestaltung Das sogenannte Honorararztmodell ist ein beliebtes Gestaltungsmodell. Es zeichnet sich dadurch aus, dass die Ärztin bzw. der Arzt gemäß Honorarvertrag für eine bestimmte Zeit zu einem bestimmten Stundensatz in einem Krankenhaus tätig ist. Bei solchen [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Vertragsgestaltung</strong><br />
Das sogenannte Honorararztmodell ist ein beliebtes Gestaltungsmodell. Es zeichnet sich dadurch aus, dass die Ärztin bzw. der Arzt gemäß Honorarvertrag für eine bestimmte Zeit zu einem bestimmten Stundensatz in einem Krankenhaus tätig ist. Bei solchen Vertragsgestaltungen ist jedoch stets der sozialversicherungsrechtliche Aspekt mit einzubeziehen. Unser Steuerberater und die Fachberater der Kanzlei Zirlewagen in München und Freiburg informieren zu den aktuell geltenden Regelungen.<br />
<strong><br />
Abhängige Beschäftigung</strong><br />
Ärztinnen und Ärzte, die gegen Honorarvertrag für ein Krankenhaus tätig werden, sind im Regelfall als abhängig Beschäftigte zu betrachten, wenn sie auch gemäß Vertrag Patienten auf selbstständiger Basis betreuen und behandeln. Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat in einer Entscheidung die abhängige Beschäftigung einer gegen Honorarvertrag tätigen Ärztin bestätigt. Im Streitfall wurde ein Honorararztvertrag über eine Onlinevermittlung abgeschlossen. Das LSG erkannte eine abhängige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung unter anderem deshalb, weil das fachliche Letztentscheidungsrecht laut Vertrag dem Chefarzt zustand (Urteil vom 16.12.2015, L 2 R 516/14).<br />
<strong><br />
Unternehmerrisiko</strong><br />
Aus diesem Grund hatte die Ärztin kein eigenes unternehmerisches Risiko getragen. Die Ärztin sei lediglich im Wege der „funktionsgerecht dienenden Teilhabe“ in den Arbeitsprozess des Krankenhauses eingegliedert gewesen.</p>
<p><strong>Fazit</strong><br />
Das Urteil setzt einmal mehr das Honorararztmodell auf den sozialversicherungsrechtlichen Prüfstand. Bei der Vertragsgestaltung ist stets darauf zu achten, ob Merkmale einer abhängigen Beschäftigung begründet werden können. Ggf. sind Ärztinnen und Ärzte beim Sozialversicherungsträger anzumelden.</p>
<p>Die Kanzlei Zirlewagen berät zuverlässig in allen steuerlichen Angelegenheiten sowie zu Fragen der Unternehmensberatung, der Vermögensplanung und der Wirtschaftsprüfung. Wenden Sie sich für einen persönlichen <a href="http://www.zirlewagen-steuerberatung.de/kontakt/muenchen/">Termin</a> an unseren Steuerberater und an unsere Fachberater in München und Freiburg.</p>
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		<title>Mindestlohn im Gesundheitswesen &#8211; Information des Steuerberaters der Kanzlei Zirlewagen in München und Freiburg</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Matthias]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 09 Dec 2016 15:20:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ärzte]]></category>
		<category><![CDATA[Steuernews]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mindestlohn Seit dem 1.1.2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn. Dieser ist für jede geleistete Arbeitsstunde zu zahlen, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem aktuellen Urteil entschieden hat (Urteil vom 29.6.2016, 5 AZR 716/15). Danach ist [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Mindestlohn</strong><br />
Seit dem 1.1.2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn. Dieser ist für jede geleistete Arbeitsstunde zu zahlen, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem aktuellen Urteil entschieden hat (Urteil vom 29.6.2016, 5 AZR 716/15). Danach ist der Mindestlohn auch für Bereitschaftszeiten zu zahlen, während derer sich ein Arbeitnehmer an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort &#8211; innerhalb oder außerhalb des Betriebs &#8211; bereithalten muss. Geklagt hat ein Rettungsassistent, dessen Arbeitgeber seinen Angaben nach Bereitschaftszeiten nicht mit dem gesetzlichen Mindestlohn vergütet. Unser Steuerberater und die Fachberater der Kanzlei Zirlewagen in München und Freiburg informieren zu den Regelungen des Bundesfinanzministeriums.</p>
<h2>Mindestlohn auch für Bereitschaftszeiten &#8211; unser Steuerberater in München und Freiburg berät</h2>
<p><strong>Kein Anspruch auf weitere Vergütung</strong><br />
Das BAG betonte jedoch auch, dass ein Anspruch auf eine andere Vergütung als die übliche Vergütung (§ 612 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches) nicht besteht. Arbeitsvertraglich einbezogene tarifliche Vergütungsregelungen werden nicht wegen des Inkrafttretens des Mindestlohngesetzes unwirksam.</p>
<p><strong>Höherer Mindestlohn</strong><br />
Zum 1.1.2017 steigt der allgemeine Mindestlohn von € 8,50 pro Stunde auf € 8,84. Der neue Mindestlohn gilt auch im Gesundheitswesen.</p>
<p>Die Kanzlei Zirlewagen berät zuverlässig in allen steuerlichen Angelegenheiten sowie zu Fragen der Unternehmensberatung, der Vermögensplanung und der Wirtschaftsprüfung. Wenden Sie sich für einen persönlichen<a href="http://www.zirlewagen-steuerberatung.de/kontakt/muenchen/"> Termin</a> an unseren Steuerberater und an unsere Fachberater in München und Freiburg.</p>
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		<title>Ist die Lieferung von Blutplasma umsatzsteuerfrei? Information des Steuerberaters der Kanzlei Zirlewagen in München und Freiburg</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Matthias]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Nov 2016 09:36:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ärzte]]></category>
		<category><![CDATA[Steuernews]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ob die Lieferung von Blutplasma umsatzsteuerfrei ist und ob Blutplasma rechtlich wie &#8222;Blut&#8220; behandelt wird gehört zu einem noch anhängigen Verfahren. Der Steuerberater und die Fachberater der Kanzlei Zirlewagen in München und Freiburg informieren zu der [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Ob die Lieferung von Blutplasma umsatzsteuerfrei ist und ob Blutplasma rechtlich wie &#8222;Blut&#8220; behandelt wird gehört zu einem noch anhängigen Verfahren. Der Steuerberater und die Fachberater der Kanzlei Zirlewagen in München und Freiburg informieren zu der noch ausstehenden Entscheidung.</p>
<p><strong>Blut und Blutplasma</strong><br />
Gemäß § 4 Nr. 17a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ist unter anderem die Lieferung von Blut umsatzsteuerfrei. Wie der Begriff „Blut“ im Allgemeinen auszulegen ist, und ob der Begriff „Blut“ auch Blutplasma miteinschließt, ist strittig.</p>
<h2>Vorlagebeschluss an den EuGH zur Frage, ob Blutplasma umsatzsteuerfrei ist &#8211; der Steuerberater der Kanzlei Zirlewagen informiert</h2>
<p><strong><br />
Vorsteuerabzug?</strong><br />
Die Klägerin unterhielt mehrere Blutspendezentren. Sie lieferte Blutplasma als sogenanntes „Therapeutisches Plasma“ und auch als „Fraktionierungsplasma“ an diverse Unternehmen im EU-Gemeinschaftsgebiet sowie an Unternehmen in der Schweiz. Die Blutspendezentrumsbetreiberin machte in ihrer Steuererklärung die mit diesen Lieferungen in Zusammenhang stehenden Vorsteuern geltend. Die Finanzverwaltung versagte den Vorsteuerabzug mit der Begründung, dass die Lieferungen sowohl als innergemeinschaftliche Lieferung bzw. als Ausfuhrlieferung wie die Lieferung von Blut steuerbefreit sind.<br />
<strong><br />
Beschluss FG Münster</strong><br />
Das Finanzgericht (FG) Münster hat im Beschluss vom 18.4.2016 (Az. 5 K 572/13 U) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vorgelegt, ob die Lieferung von Blutplasma umsatzsteuerfrei ist. Das Verfahren ist derzeit beim EuGH unter dem Aktenzeichen C -238/16 anhängig. Gleichgelagerte Steuerfälle unter Geltendmachung eines Vorsteuerabzugs sollten bis zur Entscheidung des EuGH offen gehalten werden.</p>
<p>Die Kanzlei Zirlewagen berät kompetent in allen steuerlichen Angelegenheiten sowie zu Fragen der Unternehmensberatung, der Vermögensplanung und der Wirtschaftsprüfung. Vereinbaren Sie einen persönlichen <a href="http://www.zirlewagen-steuerberatung.de/kontakt/muenchen/">Termin</a> mit unserem Steuerberater und mit unseren Fachberatern in München und Freiburg.</p>
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