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	<title>Allgemein Archiv - Steuerberatung in München &amp; Heitersheim</title>
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	<description>Zirlewagen Steuerberatung in Heitersheim und München. Kompetenz ist unser Geschäft!</description>
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		<title>Umsatzsteuer-Sonderregelung kann sich vorteilhaft auswirken</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Matthias]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Feb 2018 10:15:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Steuernews]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Besteuerungsart für die Umsatzsteuer beim Finanzamt beantragen Grundsätzlich entsteht Umsatzsteuer bei Besteuerung nach vereinbarten Entgelten mit Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, in dem die Leistung umgesetzt wurde (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Umsatzsteuergesetz &#8211; UStG). [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Besteuerungsart für die Umsatzsteuer beim Finanzamt beantragen</strong></p>
<p>Grundsätzlich entsteht Umsatzsteuer bei Besteuerung nach vereinbarten Entgelten mit Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, in dem die Leistung umgesetzt wurde (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Umsatzsteuergesetz &#8211; UStG). Das bedeutet, dass die Umsatzsteuer bereits in dem Voranmeldungszeitraum an das Finanzamt überwiesen werden muss, in dem die Rechnung verschickt und die Forderung verbucht wurde. Anders verhält es sich bei einer Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten. Hat der Unternehmer mit dem Finanzamt diese Besteuerungsart per Antrag vereinbart, muss er die Umsatzsteuer erst in dem Voranmeldungszeitraum weiterleiten, in dem die Zahlung bei ihm eingegangen ist.<br />
Unser Steuerberater und unsere Fachberater in München und Freiburg beraten Sie gerne persönlich zu diesem Thema. Wir informieren Sie kompetent und zuverlässig. </p>
<h2>Anzahlungsrechnungen und Liquiditätsvorteil</h2>
<p>Für Anzahlungsrechnungen gilt eine weitere für den Unternehmer vorteilhafte Umsatzsteuer-Sonderreglung. Bei diesen Rechnungen wird das Entgelt oder ein Teil davon regelmäßig bereits vereinnahmt, bevor die Leistung erbracht worden ist. Die obengenannte Vorschrift sieht in solchen Fällen vor, dass die Steuer erst mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums entsteht, in dem das Entgelt oder das Teilentgelt vereinnahmt worden ist. Ein Beispiel konkretisiert den Vorgang: Unternehmer X stellt im März eine Vorauszahlungsrechnung, der Kunde zahlt im April. Die Umsatzsteuer muss nicht schon im Voranmeldungszeitraum März, sondern erst im Voranmeldungszeitraum April abgeführt werden. </p>
<p>Der Unternehmer sollte diese Sonderregelung für Anzahlungsrechnungen beachten, denn sie bringt ihm stets einen Liquiditätsvorteil. Mit einem Antrag beim Finanzamt auf Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten kann der Unternehmer diesen Liquiditätsvorteil durch die Umsatzsteuer-Sonderregelung auch für normale Rechnungen erhalten.</p>
<p>Gerne beraten wir Sie zu allen steuerrechtlichen Fragen. Vereinbaren Sie einen <a href="http://www.zirlewagen-steuerberatung.de/kontakt/muenchen/">Termin</a> mit unserem Steuerberater und unseren Fachberatern in München und Heitersheim bei Freiburg.</p>
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		<title>Steuersystem-Aktualisierung für den digitalen Raum</title>
		<link>https://www.zirlewagen-steuerberatung.de/steuersystem-aktualisierung-digitaler-raum-2/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Matthias]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 05 Jan 2018 15:27:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Steuernews]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das gegenwärtige Steuersystem wird neueren Geschäftsmodellen nicht gerecht und bedarf einer Modernisierung. Mit der geplanten Steuersystem-Aktualisierung wird auch die virtuelle Präsenz von Steuerpflichtigen berücksichtigt. Unser Steuerberater und unsere Fachberater in München und Freiburg informieren Sie gerne [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das gegenwärtige Steuersystem wird neueren Geschäftsmodellen nicht gerecht und bedarf einer Modernisierung. Mit der geplanten Steuersystem-Aktualisierung wird auch die virtuelle Präsenz von Steuerpflichtigen berücksichtigt. Unser Steuerberater und unsere Fachberater in München und Freiburg informieren Sie gerne auch persönlich zu diesem Thema.</p>
<h2>Mehr Steuer-Gerechtigkeit durch die kommende Steuersystem-Aktualisierung</h2>
<p>Das gegenwärtige Steuersystem für die Unternehmensbesteuerung bezieht sich in erster Linie auf den physischen Sitz eines Unternehmens. Danach wird ein multinational tätiges Unternehmen Steuern nach dem Recht des Sitzstaates besteuert. Das ist für neuere Geschäftsmodelle, die auf der neuen digitalen Wirtschaft basieren, nicht mehr zielfü̈hrend, stellten die EU-Finanzminister bei einem Treffen in Tallinn im Septem- ber 2017 fest. Denn das momentane System fü̈hre dazu, dass viele Unternehmen weniger Steuern zahlen, als sie tatsächlich müssten.<br />
Ein Konzeptvorschlag beinhaltet daher die Aufhebung der physischen Anwesenheit für Unternehmen und die Berücksichtigung der Steuerpflicht für eine virtuelle Präsenz, mit einem Abkommen über virtuelle Steuerzahler. </p>
<p>Haben Sie weitere Fragen zum Thema Steuersystem-Aktualisierung? Gerne beraten wir Sie individuell dazu und zu allen steuerrechtlichen Fragen. Vereinbaren Sie einen <a href="http://www.zirlewagen-steuerberatung.de/kontakt/muenchen/">Termin</a> mit unserem Steuerberater und unseren Fachberatern in unseren Kanzleien in München und Heitersheim bei Freiburg. </p>
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		<title>Frohe Weihnachten und alles Gute zum neuen Jahr 2018!</title>
		<link>https://www.zirlewagen-steuerberatung.de/frohe-weihnachten/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Matthias]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 18 Dec 2017 09:07:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>WEIHNACHTSGRUSS UND GUTE WÜNSCHE ZUM NEUEN JAHR 2018 &#160; Liebe Mandanten, das Team der Zirlewagen-Kanzleien wünscht Ihnen und Ihren Lieben frohe Festtage und einen guten Start ins neue Jahr 2018!</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>WEIHNACHTSGRUSS UND GUTE WÜNSCHE ZUM NEUEN JAHR 2018</h2>
<p>&nbsp;</p>
<p>Liebe Mandanten,</p>
<p>das Team der Zirlewagen-Kanzleien wünscht Ihnen und Ihren Lieben frohe Festtage und einen guten Start ins neue Jahr 2018!</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.zirlewagen-steuerberatung.de/frohe-weihnachten/">Frohe Weihnachten und alles Gute zum neuen Jahr 2018!</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.zirlewagen-steuerberatung.de">Steuerberatung in München &amp; Heitersheim</a>.</p>
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		<item>
		<title>Umsatzsteuer für Abwasser und Abfall?</title>
		<link>https://www.zirlewagen-steuerberatung.de/umsatzsteuer-abwasser-abfall/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Matthias]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 11 Dec 2017 13:45:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Steuernews]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pläne der Bundesregierung sahen vor, private Verbraucher ab 2021 mit Umsatzsteuer bei der Abwasser- und Abfallentsorgung zu belasten. Vorgesehen war eine Umsatzsteuer in Fällen, in denen die Gemeinden zivilrechtliche &#8222;Preise&#8220; in Rechnung stellen, die die bisher [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.zirlewagen-steuerberatung.de/umsatzsteuer-abwasser-abfall/">Umsatzsteuer für Abwasser und Abfall?</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.zirlewagen-steuerberatung.de">Steuerberatung in München &amp; Heitersheim</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Pläne der Bundesregierung sahen vor, private Verbraucher ab 2021 mit Umsatzsteuer bei der Abwasser- und Abfallentsorgung zu belasten. Vorgesehen war eine Umsatzsteuer in Fällen, in denen die Gemeinden zivilrechtliche &#8222;Preise&#8220; in Rechnung stellen, die die bisher erhobenen öffentlich-rechtlichen &#8222;Gebühren&#8220; per Gebührenentscheid ersetzt hätten. Unser Steuerberater und unsere Fachberater in unseren Kanzleien in München und Heitersheim bei Freiburg beraten Sie gerne persönlich, falls Sie Fragen zu diesem Thema haben.</p>
<h2>Keine Umsatzsteuer für Abwasser und Abfall &#8211; Entscheidung der Landesfinanzminister</h2>
<p>Schon Ende Juni 2017 haben die Finanzminister der Bundesländer in dieser Frage auf Antrag des Landes Berlin mehrheitlich gegen den Bund entschieden. Sie argumentierten damit, dass für Abwasser und Abfall ein allgemeiner Anschluss- und Benutzungszwang besteht, wodurch es keinen Wettbewerb zwischen privaten und öffentlichen Anbietern geben würde. Es komme daher auch zu keinen Marktverzerrungen, wenn keine Umsatzsteuer anfalle.<br />
Für Privatverbraucher ist diese Entscheidung der Länder positiv, da auch weiterhin keine Umsatzsteuer für die Abwasser- und Abfallgebühren anfallen.</p>
<p>Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema und zu allen steuerrechtlichen Fragen in einem persönlichen Gespräch. Vereinbaren Sie einen <a href="http://www.zirlewagen-steuerberatung.de/kontakt/muenchen/">Termin</a> mit unserem Steuerberater und unseren Fachberatern in den Zirlewagen-Kanzleien in München und Heitersheim bei Freiburg. </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.zirlewagen-steuerberatung.de/umsatzsteuer-abwasser-abfall/">Umsatzsteuer für Abwasser und Abfall?</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.zirlewagen-steuerberatung.de">Steuerberatung in München &amp; Heitersheim</a>.</p>
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		<title>Zur Erbschaftssteuerreform &#8211; die Kanzlei Zirlewagen aus München und Freiburg informiert</title>
		<link>https://www.zirlewagen-steuerberatung.de/erbschaftssteuerreform-muenchen-freiburg-heitersheim/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Matthias]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Mar 2017 14:48:45 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Steuernews]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 17.12.2014 (Aktenzeichen 1 BvL 21/12) Teile des geltenden Erbschaftsteuerrechts, namentlich die Verschonung von Erbschaftsteuer beim Übergang betrieblichen Vermögens, als unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Gleichzeitig forderte das Gericht den Gesetzgeber [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.zirlewagen-steuerberatung.de/erbschaftssteuerreform-muenchen-freiburg-heitersheim/">Zur Erbschaftssteuerreform &#8211; die Kanzlei Zirlewagen aus München und Freiburg informiert</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.zirlewagen-steuerberatung.de">Steuerberatung in München &amp; Heitersheim</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 17.12.2014 (Aktenzeichen 1 BvL 21/12) Teile des geltenden Erbschaftsteuerrechts, namentlich die Verschonung von Erbschaftsteuer beim Übergang betrieblichen Vermögens, als unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Gleichzeitig forderte das Gericht den Gesetzgeber bis zum 1.7.2016 auf, eine entsprechende Gesetzesänderung zu veranlassen. Unser Steuerberater und die Fachberater der Kanzlei Zirlewagen in München und Freiburg beraten Sie gerne individuell zu den neuen Regelungen der Erbschaftssteuerreform.</p>
<h2>Neuerungen der Erbschaftssteuerreform &#8211; die Kanzlei Zirlewagen in München und Freiburg berät</h2>
<p>Buchstäblich in letzter Minute hat der Bundesrat am 14.10.2016 dem Änderungsgesetz zugestimmt. Die neuen Gesetzesregelungen finden auf Erwerbe Anwendung, für die die Steuer nach dem 30.6.2016 entsteht. </p>
<p>&#8211; Für Familienunternehmen wurde ein <strong>zusätzlicher Abschlag</strong> eingeführt. Dieser ist abhängig von der Höhe der gesellschaftsvertraglichen und tatsächlich praktizierten Abfindungsbeschränkungen. Der Abschlag beträgt maximal 30 %.<br />
&#8211; Die Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen sind begrenzt auf Betriebsvermögen bis zu € 26 Mio. Für darüber hinaus gehende <strong>Unternehmensvermögen</strong> wird bis zu einer Grenze von € 90 Mio. ein Verschonungsabschlag auf Antrag gewährt, soweit das Verwaltungsvermögen 20 % am Betriebsvermögen nicht überschreitet. Der Verschonungsabschlag verringert sich um je 1 Prozentpunkt pro volle € 750.000,00. Beträgt also der Wert des begünstigten Vermögens € 80 Mio., verbleiben für die Regelverschonung von den regulären 85 % nur 13 %.<br />
&#8211; Der für das vereinfachte Ertragswertverfahren maßgebliche Kapitalisierungsfaktor wurde<br />
gesetzlich auf 13,75 festgesetzt. Der neue Faktor gilt für <strong>Unternehmensbewertungen</strong> nach dem 31.12.2015.<br />
&#8211; Vollständig neu geregelt wurden die <strong>Stundungsregelungen</strong> für die Erbschaftsteuer (§ 28 Erbschaftsteuergesetz). Danach entfällt eine Steuerstundung in Schenkungsfällen. Für Erbfälle ist eine Steuerstundung von bis zu sieben Jahre möglich. Die Stundung wird auf Antrag unabhängig davon gewährt, ob diese zum Erhalt des Betriebes notwendig ist. Die Stundung ist allerdings nur noch im ersten Jahr zinslos. </p>
<p>Unser Steuerberater und unsere Fachberater in unseren Kanzleien in München und Heitersheim bei Freiburg stehen Ihnen gerne für weitere Informationen und persönliche <a href="http://www.zirlewagen-steuerberatung.de/kontakt/muenchen/">Termine</a> zur Verfügung. </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.zirlewagen-steuerberatung.de/erbschaftssteuerreform-muenchen-freiburg-heitersheim/">Zur Erbschaftssteuerreform &#8211; die Kanzlei Zirlewagen aus München und Freiburg informiert</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.zirlewagen-steuerberatung.de">Steuerberatung in München &amp; Heitersheim</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Aufbewahrungsfristen 2017 &#8211; die Kanzlei Zirlewagen aus München und Freiburg informiert</title>
		<link>https://www.zirlewagen-steuerberatung.de/aufbewahrungsfristen-2017-muenchen-freiburg-heitersheim/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Matthias]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 16 Feb 2017 09:00:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Steuernews]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zu den neuen Regelungen bezüglich von Aufbewahrungspflichten informieren unser Steuerberater und die Fachberater der Kanzlei Zirlewagen in München und Freiburg. Gewerbetreibende, bilanzierungspflichtige Unternehmer oder selbstständig Tätige müssen u. a. Bücher, Bilanzen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, die Geschäftskorrespondenz [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.zirlewagen-steuerberatung.de/aufbewahrungsfristen-2017-muenchen-freiburg-heitersheim/">Aufbewahrungsfristen 2017 &#8211; die Kanzlei Zirlewagen aus München und Freiburg informiert</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.zirlewagen-steuerberatung.de">Steuerberatung in München &amp; Heitersheim</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Zu den neuen Regelungen bezüglich von Aufbewahrungspflichten informieren unser Steuerberater und die Fachberater der Kanzlei Zirlewagen in München und Freiburg.</p>
<p>Gewerbetreibende, bilanzierungspflichtige Unternehmer oder selbstständig Tätige müssen u. a. Bücher, Bilanzen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, die Geschäftskorrespondenz sowie alle elektronisch übermittelten Dokumente mindestens 6 bzw. 10 Jahre aufbewahren. Für Handelsbücher, Inventare, Bilanzen und Buchungsbelege gilt eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt jeweils mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung im Buch gemacht oder der Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt worden ist (§ 147 Abs. 4 der Abgabenordnung). Entsprechendes gilt auch für elektronisch archivierte Dokumente und Belege. </p>
<h2>Für Aufbewahrungspflichten galt der Stichtag 31.12.2016 &#8211; Information der Kanzlei Zirlewagen in München und Freiburg</h2>
<p>Ab dem 31.12.2016 können Handelsbücher, Inventare, Bilanzen und sätliche Buchungsbelege aus dem Jahr 2006 vernichtet werden, sofern in den Dokumenten 2006 der letzte Eintrag erfolgt ist. Handels- oder Geschäftsbriefe, die 2010 empfangen oder abgesandt wurden, sowie andere aufbewahrungspflichtige Unterlagen aus dem Jahre 2010 und früher können ebenfalls vernichtet werden. Ausnahme: Die Dokumente sind für die Besteuerung weiterhin von Bedeutung, etwa weil die steuerliche Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist. </p>
<p>Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen persönlichen <a href="http://www.zirlewagen-steuerberatung.de/kontakt/muenchen/">Termin</a> mit unserem Steuerberater und unseren Fachberatern in München und Heitersheim bei Freiburg. </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.zirlewagen-steuerberatung.de/aufbewahrungsfristen-2017-muenchen-freiburg-heitersheim/">Aufbewahrungsfristen 2017 &#8211; die Kanzlei Zirlewagen aus München und Freiburg informiert</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.zirlewagen-steuerberatung.de">Steuerberatung in München &amp; Heitersheim</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Steuerfreibeträge 2017 &#8211; die Kanzlei Zirlewagen aus München und Freiburg informiert</title>
		<link>https://www.zirlewagen-steuerberatung.de/steuerfreibetraege-2017-muenchen-freiburg/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Matthias]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 13 Feb 2017 17:46:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Steuernews]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Was ändert sich 2017 für Steuerpflichtige? Unser Steuerberater und die Fachberater der Kanzlei Zirlewagen in München und Freiburg beraten zu den neuen Regelungen der Steuerfreibeträge. Erhöhung des Grundfreibetrags Der Grundfreibetrag ist jener Jahreseinkommensbetrag, bis zu dem [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.zirlewagen-steuerberatung.de/steuerfreibetraege-2017-muenchen-freiburg/">Steuerfreibeträge 2017 &#8211; die Kanzlei Zirlewagen aus München und Freiburg informiert</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.zirlewagen-steuerberatung.de">Steuerberatung in München &amp; Heitersheim</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Was ändert sich 2017 für Steuerpflichtige? Unser Steuerberater und die Fachberater der Kanzlei Zirlewagen in München und Freiburg beraten zu den neuen Regelungen der Steuerfreibeträge.</p>
<p><strong>Erhöhung des Grundfreibetrags</strong><br />
Der Grundfreibetrag ist jener Jahreseinkommensbetrag, bis zu dem keine Einkommensteuerpflicht besteht. Der Einkommenssteuertarif beginnt vielmehr erst ab Erreichen des Grundfreibetrages (§ 32a Abs. 1 Einkommensteuergesetz &#8211; EStG). Der Freibetrag beträgt aktuell € 8.652,00 (bei Zusammenveranlagung € 17.304,00) und soll 2017 auf € 8.820,00 und 2018 auf € 9.000,00 erhöht werden. </p>
<h2>Kindergeld, Freibetrag, Unterhaltshöchstbetrag und kalte Progression &#8211; die Kanzlei Zirlewagen in München und Freiburg berät zu den Steuerfreibeträgen 2017</h2>
<p><strong>Kinderfreibetrag</strong><br />
Der Kinderfreibetrag 2017 steigt um € 108,00 auf € 4.716,00 und ab dem 1.1.2018 um weitere € 72,00 auf € 4.788,00. Das monatliche Kindergeld wird um jeweils € 2,00 in den Jahren 2017 und 2018, für das erste und zweite Kind von jetzt € 190,00 auf € 192,00 (2017) und € 194,00 (2018) angehoben. Der Kinderzuschlag steigt um € 10,00 von € 160,00 auf € 170,00 je Kind. </p>
<p><strong>Unterhaltshöchstbetrag </strong><br />
Steuerpflichtige, die gesetzliche Unterhaltspflichten erfü̈llen müssen, können diese Unterhaltsaufwendungen auf Antrag bis zum Höchstbetrag von € 8.652,00 vom Gesamtbetrag der Einkünfte abziehen lassen. Der Unterhaltshöchstbetrag steigt zum 1.1.2017 entsprechend dem Grundfreibetrag ebenfalls auf € 8.820,00. Die Grenze für die eigenen Einkünfte des Unterhalts- berechtigten bleibt unverändert. Das heißt, dass eigene Einkünfte der unterhaltenen Person bis zu € 624,00 im Jahr weiterhin nicht auf den Unterhaltshöchstbetrag angerechnet werden. </p>
<p><strong>Kalte Progression</strong><br />
Als kalte Progression wird jene Steuermehrbelastung verstanden, die dadurch entsteht, dass die Eckwerte des progressiven Steuertarifs nicht an die Inflationsrate angepasst werden. Mit dem Gesetz zum Abbau der kalten Progression aus 2014 wurden bereits der Grundfreibetrag und der Steuertarif entsprechend angepasst. Nun sollen zum Ausgleich der „kalten Progression“ die Tarifeckwerte 2017 um die geschätzte Inflationsrate des Jahres 2016 (0,73 %) nach rechts verschoben werden. Im übernächsten Jahr (2018) soll der Tarif um die geschätzte Inflationsrate des Jahres 2017 (1,65 %) nach rechts verschoben werden. Die Prozentzahlen dürften jedoch erst nach Vorlage des 2. Steuerprogressionsberichts fixiert bzw. gegebenenfalls noch angepasst werden. </p>
<p>Für weitere Informationen und persönliche <a href="http://www.zirlewagen-steuerberatung.de/kontakt/muenchen/">Termine</a> stehen Ihnen unser Steuerberater und unsere Fachberater in unseren Kanzleien in München und Heitersheim bei Freiburg gerne zur Verfügung. </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.zirlewagen-steuerberatung.de/steuerfreibetraege-2017-muenchen-freiburg/">Steuerfreibeträge 2017 &#8211; die Kanzlei Zirlewagen aus München und Freiburg informiert</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.zirlewagen-steuerberatung.de">Steuerberatung in München &amp; Heitersheim</a>.</p>
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		<title>Schwarzer Anzug ist keine Berufskleidung &#8211; die Kanzlei Zirlewagen aus München und Freiburg informiert</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Matthias]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Jan 2017 07:23:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Steuernews]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In vielen Branchen ist Berufskleidung unabdingbar und wird den Mitarbeitern vom Unternehmen zur Verfügung gestellt. Aufwendungen für Berufskleidung können nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn es sich um eine typische Berufskleidung handelt. Die Finanzverwaltung lässt [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>In vielen Branchen ist Berufskleidung unabdingbar und wird den Mitarbeitern vom Unternehmen zur Verfügung gestellt. Aufwendungen für Berufskleidung können nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn es sich um eine typische Berufskleidung handelt. Die Finanzverwaltung lässt zum Steuerabzug unter anderem Aufwendungen für Arbeitsschutzkleidung oder Kleidungsstücke von uniformartiger Beschaffenheit zu. Unser Steuerberater und die Fachberater der Kanzlei Zirlewagen in München und Freiburg informieren zu den steuerlichen Einzelheiten.</p>
<h2>Was zählt zur typischen Berufskleidung? Die Kanzlei Zirlewagen aus München und Freiburg berät</h2>
<p><strong>Urteil FG Münster</strong><br />
Während der schwarze Anzug eines Leichenbestatters, eines Oberkellners und eines katholischen Priesters vom Bundesfinanzhof (BFH) als typische Berufskleidung anerkannt wurde (vgl. BFH vom 30.9.1970, I R 33/69, vom 10.11.1989, VI R 159/86), gilt dies nicht für das schwarze Sakko mit Hose eines Orchestermusikers (Finanzgericht Münster, 13.7.2016, 8 K 3646/15 E). Begründung: Die Kleidung des Musikers diene allein dem festlichen Erscheinungsbild des gesamten Orchesters. Sie solle nicht seine herausgehobene Position unterstreichen. Außerdem könne der Musiker die Kleidung auch zu privaten Anlässen tragen.<br />
<strong><br />
Kleidergeld</strong><br />
Das Finanzgericht hat auch betont, dass die Zahlung eines – im Übrigen lohnsteuerpflichtigen – Kleidergeldes alleine nicht die Annahme rechtfertigt, die damit angeschafften Kleiderstücke seien als Berufskleidung qualifiziert. Die Revision zum Bundesfinanzhof wurde nicht zugelassen.</p>
<p>Vereinbaren Sie mit unserer Kanzlei einen persönlichen <a href="http://www.zirlewagen-steuerberatung.de/kontakt/muenchen/">Termin</a> mit unserem Steuerberater und unsere Fachberatern in München und Freiburg. Wir beraten Sie kompetent und zuverlässig in allen steuerlichen Angelegenheiten sowie zu Fragen der Unternehmensberatung, der Vermögensplanung und der Wirtschaftsprüfung.</p>
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		<title>Zur Presse-Auskunftspflicht bei Kleinanzeigen &#8211; Information des Steuerberaters der Kanzlei Zirlewagen in München und Freiburg</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Matthias]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 14 Dec 2016 16:07:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Steuernews]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In welchen Fällen und in welchem Umfang muss die Presse den Finanzbehörden Auskunft zu den Auftraggebern im Anzeigenteil geben? Unser Steuerberater und die Fachberater der Kanzlei Zirlewagen in München und Freiburg informieren zur Presse-Auskunftspflicht. Kleinanzeigen Kleinanzeigen [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>In welchen Fällen und in welchem Umfang muss die Presse den Finanzbehörden Auskunft zu den Auftraggebern im Anzeigenteil geben? Unser Steuerberater und die Fachberater der Kanzlei Zirlewagen in München und Freiburg informieren zur Presse-Auskunftspflicht.</p>
<p><strong>Kleinanzeigen</strong><br />
Kleinanzeigen über Verkäufe bestimmter Objekte oder über das Anbieten von steuerpflichtigen Dienstleistungen stellen für die Finanzbehörden nicht selten ergiebige Kenntnisquellen dar. Häufig erkundigen sich die Finanzbehörden dann bei den entsprechenden Zeitungsverlagen nach dem Auftraggeber solcher Kleinanzeigen. Solche Sammelauskunftsersuchen sind zulässig, wie der Bundesfinanzhof entschieden hat (vom 12.5.2016, II R 17/14). Im Streitfall forderte die Steuerfahndung von einem Zeitungsverlag die Übermittlung von Personen- und Auftragsdaten zu den Auftraggebern einer bestimmten Anzeigenrubrik.</p>
<p><strong>Kein Berufsgeheimnis</strong><br />
Gemäß § 102 Abs. 1 Nr. 4 der Abgabenordnung (AO) können Pressemitarbeiter gegenüber den Finanzbehörden die Auskunft in bestimmten Fällen verweigern. Dieses Auskunftsverweigerungsrecht beschränkt sich allerdings nur auf die Person des Verfassers, Einsenders oder Gewährsmanns von Beiträgen und Unterlagen. Verweigert werden können auch Angaben über Mitteilungen, soweit es sich um Beiträge, Unterlagen und Mitteilungen für den redaktionellen Teil handelt. Damit erstreckt sich das Auskunftsverweigerungsrecht nicht auf den Anzeigenteil. </p>
<p><strong>Pressefreiheit</strong><br />
Auch die im Grundgesetz verankerte Pressefreiheit steht dem Auskunftsverlangen nicht entgegen. Von der Pressefreiheit geschützt sind nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur für die öffentliche Meinungsbildung bedeutsame oder der Kontrollfunktion der Presse dienende Anzeigen. Beide Gründe liegen bei Kleinanzeigen im Regelfall nicht vor. </p>
<p>Die Kanzlei Zirlewagen berät zuverlässig und kompetent in allen steuerlichen Angelegenheiten sowie zu Fragen der Unternehmensberatung, der Vermögensplanung und der Wirtschaftsprüfung. Wenden Sie sich für einen persönlichen <a href="http://www.zirlewagen-steuerberatung.de/kontakt/muenchen/">Termin</a> an unseren Steuerberater und an unsere Fachberater in München und Freiburg.</p>
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		<title>Vermögensübertragungen unter Ehegatten &#8211; Information des Steuerberaters der Kanzlei Zirlewagen in München und Freiburg</title>
		<link>https://www.zirlewagen-steuerberatung.de/vermoegensuebertragungen-ehegatten-muenchen-freiburg/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Matthias]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 Nov 2016 16:11:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Steuernews]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wann droht Ehepaaren die Zahlung von Schenkungsteuer? Der Steuerberater und die Fachberater der Kanzlei Zirlewagen in München und Freiburg informieren zum Thema Vermögensübertragungen unter Ehepaaren. Ehegatten-Gemeinschaftskonten Bei Ehegatten im gesetzlichen Güterstand wird nach einer zivilrechtlichen Auslegungsregel [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Wann droht Ehepaaren die Zahlung von Schenkungsteuer? Der Steuerberater und die Fachberater der Kanzlei Zirlewagen in München und Freiburg informieren zum Thema Vermögensübertragungen unter Ehepaaren.</p>
<p><strong>Ehegatten-Gemeinschaftskonten</strong><br />
Bei Ehegatten im gesetzlichen Güterstand wird nach einer zivilrechtlichen Auslegungsregel (§ 430 des Bürgerlichen Gesetzbuches &#8211; BGB) ein jeweils hälftiger Vermögensanteil am Gesamtvermögen unterstellt. Eröffnen Ehegatten ein Oder-Konto (Gemeinschaftskonto, bei dem jeder Ehegatte einzeln und vollumfänglich über das Kontoguthaben verfügen kann), unterstellt die Finanzverwaltung im Regelfall eine schenkungsteuerpflichtige freigebige Zuwendung in Höhe der Hälfte des Einlagebetrages. Berufen sich die Ehegatten auf einen von der hälftigen Beteiligung gemäß § 430 BGB abweichend vereinbarten Teilungsmaßstab, kann eine freigebige Zuwendung ggf. reduziert oder widerlegt werden. Wird eine freigebige Zuwendung bestritten, trägt der zur Schenkungsteuer herangezogene Ehegatte die Feststellungslast dafür, dass im Innenverhältnis nur der einzahlende Ehegatte berechtigt sein soll (Bundesfinanzhof &#8211; BFH vom 23.11.2011, II R 33/10).</p>
<p><strong>Einzelkonten </strong><br />
Überträgt ein Ehegatte Vermögen aus seinem Einzelkonto auf das Einzelkonto des anderen Ehegatten, kann er sich nicht auf den hälftigen Beteiligungsanteil berufen. Den Ehegatten trifft vielmehr die Feststellungslast dafür, dass dem bedachten Ehegatten das übertragene Vermögen bereits vor Übertragung vollständig oder teilweise zuzurechnen war (BFH vom 29.6.2016, II R 41/14). Im Streitfall hat die Finanzbehörde die gesamte Vermögensübertragung als freigebige Zuwendung der Schenkungsteuer unterworfen. Die bloße Behauptung der Ehegatten, sie würden im gesetzlichen Güterstand leben und hätten daher vorausgesetzt, dass das Vermögen abweichend von der formalen Inhaberschaft jedem zur Hälfte gehöre, genügte nicht. Der BFH wies die Revision zurück.</p>
<p><strong>Kontovollmacht</strong><br />
Die Eintragung einer Kontovollmacht auf das Einzelkonto eines Ehegatten zugunsten des anderen Ehegatten ist hingegen steuerlich unproblematisch.</p>
<p>Die Kanzlei Zirlewagen berät Sie zuverlässig in allen steuerlichen Angelegenheiten sowie zu Fragen der Unternehmensberatung, der Vermögensplanung und der Wirtschaftsprüfung. Vereinbaren Sie einen persönlichen <a href="http://www.zirlewagen-steuerberatung.de/kontakt/muenchen/">Termin</a> mit unserem Steuerberater oder mit unseren Fachberatern in München und Freiburg.</p>
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